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Was kostet Bleaching beim Zahnarzt in Berlin?

Was kostet Bleaching beim Zahnarzt in Berlin?

Strahlend weiße Zähne gelten als Schönheitsideal. Viele Patienten wünschen sich eine sanfte Aufhellung. Gleichzeitig stellen sich viele Fragen zu den Kosten für Bleaching. In unserer Zahnarztpraxis Wunschlachen Berlin erhalten Sie transparente Informationen. Wunschlachen Berlin steht für moderne...
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Die kurze Antwort

In-Office-Bleaching kostet nach GOZ rund 27 Euro je Zahn, für 20 Zähne rund 543 Euro (2,3-facher Satz). Home-Bleaching mit Schiene rund 103 Euro je Kiefer. Voraussichtliche Kosten nennt der Heil- und Kostenplan.

In-Office-Bleaching, je Zahn
Rund 27 Euro. Analog GOZ 2250 (210 Punkte), 2,3-facher Satz: 210 × 0,0562421 € × 2,3 = 27,16 € (Rechenbeispiel Zahnärztekammer Berlin, Stand 11.07.2022).
In-Office-Bleaching, alle sichtbaren Zähne
Rund 435 bis 545 Euro je Sitzung. 20 Zähne ergeben 543,20 Euro, 16 Zähne 434,56 Euro — die Spanne entsteht allein durch die Zahl der behandelten Zähne.
Home-Bleaching mit Schiene, je Kiefer
Rund 103 Euro je Kiefer, beide Kiefer rund 207 Euro. Analog GOZ 7010 (800 Punkte), 2,3-facher Satz = 103,49 €. Laborkosten für die Schiene kommen nach § 9 GOZ gesondert hinzu.
Einzelner wurzelbehandelter Zahn, von innen
Rund 240 bis 245 Euro je Zahn (Vergleich der Arbeitsschritte rund 240 Euro; analog GOZ 2210, 1.678 Punkte, 2,6-facher Satz = 245,37 €). In der Regel mehrere Termine.
Professionelle Zahnreinigung, zusätzlich
Rund 101 bis 154 Euro bei 28 eigenen Zähnen. GOZ 1040 (28 Punkte je Zahn): 3,62 € je Zahn zum 2,3-fachen, 5,51 € zum 3,5-fachen Satz. Im Bleaching-Preis nicht enthalten.
Zuschuss der gesetzlichen Krankenkasse
0 Euro. Bleaching ist zahnmedizinisch nicht notwendig (§ 27 Abs. 1 SGB V); Festzuschüsse nach § 55 SGB V gibt es nur für Zahnersatz.

Rechenbeispiele nach GOZ, keine Festpreise — einen Pauschalpreis darf eine Praxis für Bleaching nicht anbieten. Ihre voraussichtlichen Kosten samt Steigerungssatz und etwaiger Umsatzsteuer beziffert der Heil- und Kostenplan vor Behandlungsbeginn (§ 630c Abs. 3 BGB).

Bleaching Kosten in Berlin auf einen Blick

Die folgenden Beträge sind Rechenbeispiele nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ), keine Festpreise. Was für Sie gilt, hängt vom Befund ab und steht vor Behandlungsbeginn in Ihrem Heil- und Kostenplan.
In-Office-Bleaching in der Praxis, je Zahn
Rund 27 Euro je Zahn. Abgerechnet wird nach § 6 Abs. 1 GOZ analog entsprechend GOZ 2250 (210 Punkte) zum 2,3-fachen Satz: 210 × 0,0562421 € × 2,3 = 27,16 €. Rechenbeispiel der Zahnärztekammer Berlin, Stand 11.07.2022.
In-Office-Bleaching, alle sichtbaren Zähne in einer Sitzung
Rund 435 bis 545 Euro. Das Kammerbeispiel rechnet mit 20 Zähnen (Region 15–25 und 35–45) und kommt auf 543,20 Euro; auf 16 Zähne gerechnet sind es 434,56 Euro. Die Spanne entsteht allein durch die Zahl der behandelten Zähne.
Home-Bleaching mit individueller Schiene, je Kiefer
Rund 103 Euro je Kiefer, für beide Kiefer rund 207 Euro, zuzüglich Laborkosten für die Schiene. Analog GOZ 7010 (800 Punkte) zum 2,3-fachen Satz: 800 × 0,0562421 € × 2,3 = 103,49 €. Laborkosten sind nach § 9 GOZ gesondert zu berechnen.
Einzelner wurzelbehandelter Zahn, von innen aufgehellt
Rund 240 bis 245 Euro je Zahn. Das Kammerbeispiel nennt aus dem Vergleich der Arbeitsschritte rund 240 Euro und analog GOZ 2210 (1.678 Punkte) zum 2,6-fachen Satz 245,37 Euro. Diese Methode braucht in der Regel mehrere Termine.
Professionelle Zahnreinigung als Vorbehandlung
Rund 101 bis 154 Euro bei 28 eigenen Zähnen. GOZ 1040 mit 28 Punkten je Zahn ergibt 3,62 Euro je Zahn zum 2,3-fachen und 5,51 Euro zum 3,5-fachen Satz. Diese Kosten sind im Bleaching-Preis nicht enthalten.
Zuschuss der gesetzlichen Krankenkasse
0 Euro. Bleaching ist zahnmedizinisch nicht notwendig. Die gesetzliche Krankenversicherung leistet nach § 27 Abs. 1 SGB V nur bei einer Krankheit, Festzuschüsse nach § 55 SGB V gibt es nur für Zahnersatz.

Warum es für Bleaching keinen Festpreis geben darf

Bleaching steht nicht im Gebührenverzeichnis der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Es ist eine sogenannte Verlangensleistung nach § 2 Abs. 3 GOZ. Den Preis vereinbaren Sie und wir vorher schriftlich in einem Heil- und Kostenplan. Abgerechnet wird nach § 6 Abs. 1 GOZ analog, das heißt über eine im Aufwand vergleichbare GOZ-Position.
Ein pauschaler Festpreis auf einer Website wäre unzulässig. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat am 21.07.2016 entschieden, dass die GOZ zwingendes Preisrecht ist und Zahnreinigung und Bleaching nicht zum Pauschalpreis angeboten werden dürfen (6 U 136/15). Wer Ihnen im Netz eine glatte Zahl verspricht, umgeht diese Regel — wir zeigen Ihnen stattdessen die Rechnung dahinter.
Deshalb stehen oben Korridore und keine festen Zahlen. Was für Sie gilt, hängt vom Befund ab. Am meisten macht die Zahl der Zähne aus. Wie stark sie verfärbt sind und wie aufwendig die Sitzung wird, kommt hinzu.
Was versteht man unter Bleaching?

Was versteht man unter Bleaching?

Bleaching bedeutet, die natürliche Zahnfarbe gezielt aufzuhellen. Spezielle Gele werden auf die Zahnoberfläche aufgetragen. Die Farbpigmente in der Zahnsubstanz werden dabei schonend aufgehellt. Man unterscheidet zwischen professionellem Zahnbleaching in der Praxis und Schienenbehandlungen zuhause. Beide Varianten werden vom Zahnarzt überwacht. So bleibt die Behandlung sicher und kontrolliert.
Welche Faktoren beeinflussen die Kosten?

Welche Faktoren beeinflussen die Kosten?

Die Kosten für Bleaching hängen von mehreren Punkten ab. Entscheidend ist zunächst die Ausgangsfarbe Ihrer Zähne. Je dunkler der Ausgangston, desto aufwendiger die Aufhellung. Auch die gewählte Methode hat Einfluss auf den Preis. Zusätzlich spielen der Umfang der Behandlung und eventuell notwendige Vorbehandlungen eine Rolle. Dazu gehört etwa eine professionelle Zahnreinigung. Ebenso wichtig sind Anzahl der Sitzungen und gewünschter Aufhellungsgrad. Manchmal reichen eine oder zwei Sitzungen. In anderen Fällen ist ein stufenweises Vorgehen sinnvoll.

Woraus sich Ihr Preis zusammensetzt

Den Betrag tragen vier Bausteine: das zahnärztliche Honorar über die analog herangezogene GOZ-Position, das Bleichmittel und weitere Verbrauchsmaterialien, bei einer individuellen Schiene die Laborkosten nach § 9 GOZ und, falls sie anfällt, die Umsatzsteuer.
Materialkosten dürfen bei einer Analoggebühr nicht separat aufgeführt werden — sie stecken rechnerisch schon in der gewählten Position. Auf der Rechnung ist die Leistung nach § 10 GOZ als Verlangensleistung gekennzeichnet.

Der Steigerungssatz: warum dieselbe Ziffer verschiedene Beträge ergibt

Jede GOZ-Position hat eine feste Punktzahl. Welcher Betrag daraus wird, entscheidet der Steigerungssatz, mit dem Punktzahl und Punktwert multipliziert werden. § 5 Abs. 1 Satz 1 GOZ steckt den Rahmen ab. Die Höhe der einzelnen Gebühr bemisst sich nach dem Einfachen bis Dreieinhalbfachen des Gebührensatzes. Innerhalb dieses Rahmens sind die Gebühren nach § 5 Abs. 2 GOZ unter Berücksichtigung der Schwierigkeit, des Zeitaufwands und der Umstände bei der Ausführung nach billigem Ermessen zu bestimmen. Die Übersicht oben nennt deshalb Korridore und keine festen Zahlen.
Für aufwendige Fälle zählt vor allem ein Satz des Verordnungstextes. Die Schwierigkeit der einzelnen Leistung kann nach § 5 Abs. 2 Satz 2 GOZ auch durch die Schwierigkeit des Krankheitsfalles begründet sein. Ein schwieriger Krankheitsfall kann einen höheren Satz also rechtfertigen; ob er die Überschreitung im Einzelfall trägt, ist danach gesondert zu beurteilen. Kriterien, die schon in der Leistungsbeschreibung stecken, bleiben dabei außer Betracht (§ 5 Abs. 2 Satz 3 GOZ), und die Überschreitung muss auf der Rechnung begründet werden.

Die drei Stufen des Gebührenrahmens

Bis zum 2,3-fachen Satz: der Regelfall
Der 2,3-fache Gebührensatz bildet nach § 5 Abs. 2 Satz 4 GOZ die nach Schwierigkeit und Zeitaufwand durchschnittliche Leistung ab. Leistungen mit unterdurchschnittlichem Schwierigkeitsgrad oder Zeitaufwand sind mit einem niedrigeren Gebührensatz zu berechnen. So sind die Beispiele oben zum In-Office- und zum Home-Bleaching gerechnet.
Über 2,3 bis zum 3,5-fachen Satz: bei Besonderheiten, mit schriftlicher Begründung
Ein Überschreiten des 2,3-fachen Satzes ist nach § 5 Abs. 2 Satz 4 GOZ nur zulässig, wenn Besonderheiten in Schwierigkeit, Zeitaufwand oder den Umständen der Ausführung dies rechtfertigen. Geschieht das, ist die Überschreitung nach § 10 Abs. 3 Satz 1 GOZ auf die einzelne Leistung bezogen verständlich und nachvollziehbar schriftlich zu begründen; auf Verlangen ist die Begründung näher zu erläutern. Das Rechenbeispiel der Zahnärztekammer Berlin zum Aufhellen eines wurzelbehandelten Zahns liegt mit dem 2,6-fachen Satz in diesem Bereich.
Über dem 3,5-fachen Satz: nur mit Vereinbarung vor der Behandlung
Beim 3,5-fachen Satz endet der Gebührenrahmen der GOZ. Ausgeschlossen ist ein höherer Satz damit nicht. Nach § 2 Abs. 1 GOZ kann durch Vereinbarung zwischen Zahnarzt und Zahlungspflichtigem eine abweichende Gebührenhöhe festgelegt werden. Diese Vereinbarung ist nach § 2 Abs. 2 GOZ nach persönlicher Absprache im Einzelfall und vor Erbringung der Leistung schriftlich zu treffen — nachträglich geht es nicht.

Über dem 3,5-fachen Satz: was eine Vereinbarung enthalten muss

Was in einer solchen Vereinbarung stehen muss, gibt § 2 Abs. 2 GOZ genau vor: Nummer und Bezeichnung der Leistung, der vereinbarte Steigerungssatz, der sich daraus ergebende Betrag und die Feststellung, dass eine Erstattung der Vergütung durch Erstattungsstellen möglicherweise nicht in vollem Umfang gewährleistet ist. Weitere Erklärungen darf die Vereinbarung nicht enthalten, und der Zahlungspflichtige erhält einen Abdruck davon. Nicht vereinbart werden dürfen dagegen eine abweichende Punktzahl oder ein abweichender Punktwert (§ 2 Abs. 1 Satz 2 GOZ) — die Rechengrößen der GOZ bleiben in jedem Fall unverändert.
Eine Schutzregel gehört ausdrücklich dazu. Notfall- und akute Schmerzbehandlungen dürfen nach § 2 Abs. 1 Satz 3 GOZ nicht von einer solchen Vereinbarung abhängig gemacht werden. Wer mit akuten Schmerzen in eine Praxis kommt, muss also keine Honorarvereinbarung unterschreiben, um behandelt zu werden.
Die Begründungspflicht entfällt durch eine Vereinbarung nicht. Wäre das Überschreiten der Steigerungssätze auch ohne sie gerechtfertigt gewesen, ist es nach § 10 Abs. 3 Satz 3 GOZ auf Verlangen des Zahlungspflichtigen schriftlich zu begründen.
Wie stark der Steigerungssatz wirkt, zeigt eine Rechnung mit den Zahlen aus der Übersicht oben. Die analog herangezogene Position GOZ 2250 hat 210 Punkte, der Punktwert beträgt 5,62421 Cent: 210 × 0,0562421 € = 11,81 Euro je Zahn beim einfachen Satz, 27,16 Euro beim 2,3-fachen und 41,34 Euro beim 3,5-fachen Satz. Dieselbe Ziffer, derselbe Zahn — der Unterschied liegt allein im Steigerungssatz, und jeder Schritt über den 2,3-fachen Satz hinaus muss begründet werden. Welcher Steigerungssatz für Ihre Behandlung gilt, steht vor Behandlungsbeginn im Heil- und Kostenplan.

Umsatzsteuer: warum auf Bleaching meist 19 Prozent anfallen

Zahnärztliche Heilbehandlungen sind nach § 4 Nr. 14 UStG von der Umsatzsteuer befreit. Bleaching aus rein ästhetischen Gründen ist keine Heilbehandlung, deshalb kann Umsatzsteuer anfallen — darauf weist auch die Zahnärztekammer Berlin ausdrücklich hin.
Eine Ausnahme hat der Bundesfinanzhof 2015 anerkannt. Wird ein Zahn aufgehellt, der durch eine vorangegangene Behandlung dunkel geworden ist, kann die Leistung steuerfrei bleiben (Urteil vom 19.03.2015, V R 60/14). Ob das auf Ihre Behandlung zutrifft, halten wir im Heil- und Kostenplan fest.
Die professionelle Zahnreinigung kommt dazu

Die professionelle Zahnreinigung kommt dazu

Bevor aufgehellt wird, sollten Zahnstein und Beläge entfernt sein, damit das Gel gleichmäßig auf die Zahnoberfläche wirken kann. Diese professionelle Zahnreinigung ist eine eigene Leistung nach GOZ 1040. Im Bleaching-Preis ist sie nicht enthalten.
Bei 28 eigenen Zähnen ergeben sich rechnerisch rund 101 bis 154 Euro, je nach Steigerungssatz zwischen dem 2,3-fachen Regelsatz und dem 3,5-fachen, dem oberen Ende des Gebührenrahmens. Wie viele Zähne bei Ihnen zu reinigen sind, sehen wir beim Termin.
In-Office, Home-Bleaching oder einzelner Zahn: was kostet was

In-Office, Home-Bleaching oder einzelner Zahn: was kostet was

Beim In-Office-Bleaching schützen wir zuerst das Zahnfleisch und tragen dann das Gel auf. Abgerechnet wird je Zahn. Mit jedem behandelten Zahn steigt also der Gesamtbetrag.
Beim Home-Bleaching nehmen wir Abformungen, das Labor fertigt eine individuelle Schiene, und Sie tragen das Gel zu Hause ein; abgerechnet wird je Kiefer plus Laborkosten.
Für einen einzelnen dunklen Zahn nach einer Wurzelbehandlung kommt das intrakoronale Bleaching infrage, bei dem das Mittel in den Zahn eingebracht und mehrfach erneuert wird. Welche Methode zu Ihrem Befund passt, besprechen wir vorher — mehr zum Ablauf steht auf unserer Seite zum Bleaching in Berlin.
Zahlt die Krankenkasse etwas dazu?

Zahlt die Krankenkasse etwas dazu?

Nein. Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt nach § 27 Abs. 1 SGB V nur bei einer Krankheit, und eine Verfärbung durch Kaffee, Tee, Rotwein, Tabak oder das Älterwerden ist keine. Festzuschüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses gibt es nach § 55 SGB V ausschließlich für Zahnersatz; für Bleaching existiert keine solche Position.
Ob eine private Zahnzusatzversicherung einen Teil übernimmt, hängt allein von Ihrem Tarif ab. Reichen Sie dort gern vorab unseren Heil- und Kostenplan ein.

Wann Bleaching nicht infrage kommt

Nicht jede Verfärbung lässt sich aufhellen und nicht jeder Mund eignet sich für die Behandlung. Füllungen, Kronen, Brücken und Veneers verändern ihre Farbe durch das Gel nicht und können nach einer Aufhellung der eigenen Zähne farblich auffallen; erneuern müsste man sie dann unter Umständen.
Unbehandelte Karies oder entzündetes Zahnfleisch sprechen ebenfalls dagegen, freiliegende Zahnhälse auch. Wir untersuchen deshalb vor jedem Kostenplan und sagen Ihnen offen, wenn eine andere Lösung sinnvoller ist.

Empfindliche Zähne und Risiken — was Sie einplanen sollten

Während und nach der Behandlung können die Zähne vorübergehend empfindlicher auf Kaltes und Warmes reagieren; auch eine Reizung des Zahnfleischs ist möglich. Meist klingt das nach kurzer Zeit wieder ab.
In die Entscheidung gehört es trotzdem — und in das Aufklärungsgespräch vor der Vereinbarung. Wir erklären Ihnen die Risiken des Bleachings ausführlich, bevor Sie den Heil- und Kostenplan unterschreiben.

Wie lange das Ergebnis sichtbar bleibt

Wie lange eine Aufhellung sichtbar bleibt, ist individuell verschieden. Am meisten hängt es davon ab, wie oft färbende Lebensmittel und Getränke auf die Zähne treffen — Kaffee, schwarzer Tee, Rotwein, Curry und Tabak zählen dazu.
In den ersten Tagen nach der Behandlung nehmen die Zähne Farbstoffe besonders leicht auf. Wir raten in dieser Zeit zu Zurückhaltung. Ein Versprechen über die Haltbarkeit können und dürfen wir nicht geben; regelmäßige Zahnreinigung hilft erfahrungsgemäß dabei, das Ergebnis länger zu erhalten.
So kommen Sie zu Ihrem persönlichen Kostenplan

So kommen Sie zu Ihrem persönlichen Kostenplan

Der Weg ist immer derselbe: Untersuchung und Beratung, dann ein schriftlicher Heil- und Kostenplan nach § 2 Abs. 3 GOZ mit der genauen Leistung, der analog herangezogenen GOZ-Ziffer, dem Steigerungssatz und dem Endbetrag.
Erst wenn Sie diesen Plan unterschrieben haben, beginnt die Behandlung. Sie kennen die voraussichtlichen Kosten also vorher (§ 630c Abs. 3 BGB). Ergibt sich während der Behandlung ein Mehraufwand, sprechen wir vorher mit Ihnen darüber.
Ratenzahlung und Finanzierung der Bleaching Kosten

Ratenzahlung und Finanzierung der Bleaching Kosten

Nicht jeder möchte den Gesamtbetrag auf einmal zahlen. Daher bieten wir bei Wunschlachen flexible Ratenzahlungen an. So können Sie Ihre Zahnaufhellung bequem finanzieren. Gemeinsam mit unserem Abrechnungspartner planen wir Laufzeit und Ratenhöhe. Die Konditionen sind transparent und nachvollziehbar. Auf Wunsch erläutern wir Ihnen alle Möglichkeiten im persönlichen Gespräch. So bleibt hochwertige Zahnästhetik auch in finanziell angespannten Zeiten erreichbar. Sie müssen die Behandlung nicht länger aufschieben. Ihr strahlendes Lächeln muss keine Zukunftsmusik bleiben.
Warum sich eine professionelle Zahnaufhellung lohnt

Warum sich eine professionelle Zahnaufhellung lohnt

Professionelles Bleaching verbessert nicht nur die Ästhetik. Viele Patienten berichten auch von einem gesteigerten Selbstbewusstsein. Ein helleres Lächeln wirkt oft frischer und gepflegter. Der Vorteil gegenüber Drogerieprodukten ist deutlich. Konzentration und Anwendung werden exakt auf Ihre Zähne abgestimmt. Empfindlichkeiten können so besser kontrolliert werden. Mit der richtigen Pflege bleibt das Ergebnis lange stabil. Dazu gehören gute Mundhygiene und regelmäßige Kontrollen. Auf Wunsch frischen wir das Bleaching nach einigen Jahren schonend auf.

Ihre Zahnarztpraxis in Berlin – Standorte

Unsere Zahnarztpraxen in Berlin befinden sich in Reinickendorf, Schöneberg, Friedrichstraße und Charlottenburg. Wir bieten Ihnen hochwertige Behandlungen und moderne Technologie. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin beim Zahnarzt. Online oder telefonisch für ein strahlendes Lächeln.

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FAQ – Häufige Fragen zu Kosten für Bleaching

Für das In-Office-Bleaching in der Praxis rechnet die Zahnärztekammer Berlin mit rund 27 Euro je Zahn beim 2,3-fachen Satz; für 20 sichtbare Zähne ergeben sich 543,20 Euro. Home-Bleaching mit individueller Schiene liegt bei rund 103 Euro je Kiefer zuzüglich Laborkosten. Ein einzelner wurzelbehandelter Zahn kostet innen aufgehellt rund 240 bis 245 Euro. Das sind Rechenbeispiele nach GOZ. Was bei Ihnen anfällt, beziffert Ihr Heil- und Kostenplan vorab.
Das ist von Fall zu Fall verschieden. Am meisten hängt es davon ab, wie oft färbende Lebensmittel und Getränke auf die Zähne treffen. Kaffee, schwarzer Tee, Rotwein, Curry und Tabak lassen die Zähne schneller wieder nachdunkeln. Eine feste Dauer können wir Ihnen nicht zusagen; regelmäßige professionelle Zahnreinigung hilft erfahrungsgemäß, das Ergebnis länger zu erhalten.
Nein. Die gesetzliche Krankenversicherung leistet nach § 27 Abs. 1 SGB V nur bei einer Krankheit, und eine Zahnverfärbung durch Ernährung, Tabak oder Alter zählt nicht dazu. Festzuschüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses gibt es nach § 55 SGB V nur für Zahnersatz. Ob eine private Zahnzusatzversicherung etwas übernimmt, richtet sich allein nach Ihrem Tarif.
Weil wir das nicht dürfen. Die GOZ ist zwingendes Preisrecht, und das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat am 21.07.2016 entschieden, dass Zahnreinigung und Bleaching nicht zu pauschalen Festpreisen angeboten werden dürfen. Eine eigene GOZ-Ziffer hat Bleaching ohnehin nicht. Berechnet wird nach § 6 Abs. 1 GOZ analog, und den Betrag vereinbaren wir nach § 2 Abs. 3 GOZ vorher individuell mit Ihnen.
Der Steigerungssatz ist der Faktor, mit dem eine GOZ-Position multipliziert wird. Innerhalb des Rahmens vom Einfachen bis zum Dreieinhalbfachen ist die Gebühr unter Berücksichtigung von Schwierigkeit, Zeitaufwand und den Umständen der Ausführung nach billigem Ermessen zu bestimmen (§ 5 Abs. 2 Satz 1 GOZ). Der 2,3-fache Satz bildet die nach Schwierigkeit und Zeitaufwand durchschnittliche Leistung ab; Leistungen mit unterdurchschnittlichem Schwierigkeitsgrad oder Zeitaufwand sind mit einem niedrigeren Gebührensatz zu berechnen. Ein höherer Faktor bis zum 3,5-fachen Satz ist nur zulässig, wenn Besonderheiten dieser Bemessungskriterien das rechtfertigen — die Schwierigkeit kann dabei auch aus dem Krankheitsfall selbst folgen (§ 5 Abs. 2 Satz 2 und 4 GOZ). Jede Überschreitung des 2,3-fachen Satzes ist auf der Rechnung für die einzelne Leistung verständlich und nachvollziehbar schriftlich zu begründen (§ 10 Abs. 3 Satz 1 GOZ). Beim 3,5-fachen Satz endet der Gebührenrahmen: Darüber hinaus ist eine Abrechnung nur über eine abweichende Vereinbarung nach § 2 GOZ möglich, die vor der Behandlung nach persönlicher Absprache im Einzelfall schriftlich zu treffen ist. Sie muss nach § 2 Abs. 2 GOZ Nummer und Bezeichnung der Leistung, den vereinbarten Steigerungssatz, den sich daraus ergebenden Betrag und die Feststellung enthalten, dass eine Erstattung der Vergütung durch Erstattungsstellen möglicherweise nicht in vollem Umfang gewährleistet ist; weitere Erklärungen darf sie nicht enthalten, und der Zahlungspflichtige erhält einen Abdruck der Vereinbarung. Die Begründungspflicht hebt eine solche Vereinbarung nicht auf: Wäre das Überschreiten auch ohne sie gerechtfertigt gewesen, ist es auf Verlangen des Zahlungspflichtigen schriftlich zu begründen (§ 10 Abs. 3 Satz 3 GOZ). Notfall- und akute Schmerzbehandlungen dürfen nicht von einer solchen Vereinbarung abhängig gemacht werden.
Nein, sie wird gesondert berechnet. Die professionelle Zahnreinigung ist eine eigene Leistung nach GOZ 1040 mit 28 Punkten je Zahn. Bei 28 eigenen Zähnen ergeben sich rechnerisch rund 101 Euro beim 2,3-fachen und rund 154 Euro beim 3,5-fachen Satz. Sie ist sinnvoll, weil das Gel auf einer sauberen Zahnoberfläche gleichmäßiger wirken kann.
Die Zahnärztekammer Berlin rechnet je Kiefer analog GOZ 7010 beim 2,3-fachen Satz mit 103,49 Euro, für beide Kiefer also rund 207 Euro. Dazu kommen die Laborkosten für die individuell gefertigte Bleichschiene, die nach § 9 GOZ gesondert ausgewiesen werden. Den genauen Laborbetrag können wir erst nennen, wenn das Angebot des Zahntechnikers vorliegt.
In der Regel ja. Zahnärztliche Heilbehandlungen sind nach § 4 Nr. 14 UStG umsatzsteuerfrei, ein rein ästhetisches Bleaching ist aber keine Heilbehandlung — die Zahnärztekammer Berlin weist ausdrücklich auf die mögliche Steuerpflicht hin. Anders kann es liegen, wenn ein Zahn aufgehellt wird, der durch eine vorangegangene Behandlung dunkel geworden ist; das hat der Bundesfinanzhof 2015 als steuerfrei anerkannt.
In den ersten Tagen nehmen die Zähne Farbstoffe besonders leicht auf. Wir empfehlen deshalb, zunächst auf Kaffee, schwarzen Tee, Rotwein, Cola, Curry, Tomatensoße, rote Beeren und Tabak zu verzichten. Helle Speisen und Wasser sind unproblematisch. Wie lange Sie zurückhaltend sein sollten, besprechen wir individuell im Anschluss an die Behandlung.
Nein. Bleichmittel wirken nur auf natürliche Zahnsubstanz. Kunststofffüllungen, Keramikkronen, Brücken und Veneers behalten ihre Farbe und können nach einer Aufhellung der eigenen Zähne farblich auffallen. Falls Sie sichtbaren Zahnersatz haben, sprechen wir vorher darüber, ob eine Erneuerung nötig würde — und was das zusätzlich kosten würde.
Unbehandelte Karies und entzündetes Zahnfleisch sprechen zunächst gegen eine Aufhellung, freiliegende Zahnhälse ebenso. Auch nicht jede Verfärbung reagiert auf Bleichmittel. Am Anfang steht darum immer eine Untersuchung. Erst danach erstellen wir einen Kostenplan — oder empfehlen Ihnen eine andere Lösung.

Das sagen unsere Patienten

Ich habe mein erstes Implantat bekommen. Die Behandlung war absolut schmerzfrei und ich wurde super gut behandelt. Der Doktor und das Team nehmen sich Zeit und erklären alles was sie machen. Ich habe mich sehr gut aufgehoben gefühlt und kann diese Praxis wärmstens weiterempfehlen. Vielen lieben Dank!

Busta MoveBewertet auf Google

Ich bin seit 2020 Patient. Meine Anliegen konnte ich sehr gut mit Herrn Paetz und dem Team besprechen und meine Fragen konnten beantwortet werden. Handwerklich wahrscheinlich einer der besten Praxen Berlins.

Bartek StawiszynskiBewertet auf Google

Ich, als absoluter Angst Patient muss sagen, tolles Team. Sehr schnell ein Termin bekommen, mein Zahn Problem, war in kürzester Zeit vorbei und mit der Lachgas Therapie war es erträglich.

Dave WBewertet auf Google

Ich hatte eine Prophylaxe bei Frau Kern. Als Angstpatientin fühlte ich mich sehr gut aufgehoben. Absolut kompetent, empathisch und behutsam. Die Praxis ist perfekt für Angstpatienten.

Nina IffländerBewertet auf Google

Ich bin die klassische Angstpatientin und diese Praxis hat es geschafft, mich etwas aus meinem Trauma herauszuholen. Die Schwestern sind so bemüht und die Ärztinnen super einfühlsam.

Saskia ReicheBewertet auf Google

Sehr freundlicher Tresen, keine Wartezeit und äußerst kompetente Zahnärztin. Vor allem habe ich geschätzt, dass mir keine Behandlung aufgedrängt wurde. Ich bin begeistert!

Andrea GerischerBewertet auf Google

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Medizinisch geprüft von Martin Paetz, Leitender Zahnarzt mit dem Schwerpunkt Chirurgie & Gründer von Wunschlachen — geprüft am 19.08.2026