
Zahnersatz in Berlin: Arten, Ablauf und Kosten
Die kurze Antwort
Zahnersatz ersetzt fehlende Zähne oder stellt stark zerstörte Zähne wieder her: festsitzend als Krone oder Brücke, herausnehmbar als Teil- oder Vollprothese, kombiniert als Teleskopprothese. Kronen, Brücken und Prothesen können auch auf Implantaten sitzen. Welche Art passt, entscheidet der Befund. Die gesetzliche Krankenkasse zahlt einen Festzuschuss von 60 bis 75 Prozent der Regelversorgung, im Härtefall 100 Prozent.
- Zuschuss der Krankenkasse
- 60 Prozent der Regelversorgung, im Härtefall 100 Prozent
- Mit Bonusheft
- 70 Prozent nach 5 Jahren, 75 Prozent nach 10 Jahren (lückenlos geführt)
- Beispiel Krone 2026
- Regelversorgung bundeseinheitlich 398,39 Euro; rechnerischer Eigenanteil je nach Bonusheft 159,36 bis 99,60 Euro
- Heil- und Kostenplan
- Für gesetzlich Versicherte kostenlos; die Kasse entscheidet innerhalb von 3 Wochen, mit Gutachten binnen 6 Wochen
- Übergangslösung
- Provisorische Krone oder Interimsprothese, bis der endgültige Zahnersatz fertig ist
Welche Versorgung infrage kommt und was sie kostet, lässt sich erst nach der Untersuchung sagen.

Was ist Zahnersatz – und wann brauchen Sie ihn?

Krone: Wann wird ein Zahn überkront?
Welche Arten von Zahnersatz gibt es?
Zahnersatz gibt es in drei Grundformen: festsitzend als Krone oder Brücke, herausnehmbar als Teil- oder Vollprothese und kombiniert als Teleskopprothese. Kronen, Brücken und Prothesen können auch auf Implantaten sitzen.
Brücke: Wie wird eine Zahnlücke geschlossen?
Eine Brücke schließt eine Lücke, die auf beiden Seiten von eigenen Zähnen begrenzt ist. Die Nachbarzähne werden in der Regel beschliffen und tragen als Pfeilerzähne den Ersatzzahn, das Brückenglied. Statt auf eigenen Zähnen kann eine Brücke auch auf Implantaten verankert werden.
Teilprothese: Wenn noch eigene Zähne da sind
Die herausnehmbare Teilprothese ersetzt mehrere fehlende Zähne, wenn eine Brücke nicht mehr infrage kommt, zum Beispiel weil die Zahnreihe hinten offen endet. Halt findet sie an den verbliebenen eigenen Zähnen.
Vollprothese: Wenn keine eigenen Zähne mehr da sind
Eine Vollprothese ersetzt alle Zähne eines Kiefers, oben wie unten. Sie kommt infrage, wenn der Kiefer zahnlos ist oder nur noch bis zu drei eigene Zähne vorhanden sind; diese Restzähne können auch eine Teleskopprothese tragen. Eine individuell angepasste Kunststoffbasis mit künstlichen Zähnen liegt auf der Schleimhaut auf.
Teleskopprothese: Kombinierter Zahnersatz mit Doppelkronen
Die Teleskopprothese verbindet festsitzenden und herausnehmbaren Zahnersatz: Innenkronen werden fest auf eigene Zähne oder Implantate zementiert, die passenden Außenkronen in der Prothese halten durch Reibung. So hält sie ohne sichtbare Klammern, im Oberkiefer oft ohne Gaumenplatte. Zum Reinigen nehmen Sie sie heraus, die Innenkronen bleiben auf den Zähnen.

Welche Regelversorgung sieht die Krankenkasse bei Brücke und Prothese vor?

Zahnersatz auf Implantaten: Was ist anders?
Festsitzend oder herausnehmbar: Welcher Zahnersatz passt zu Ihnen?


Aus welchem Material ist Zahnersatz?
Wie läuft die Behandlung mit Zahnersatz ab?


Untersuchung und Beratung
Wir prüfen Zähne, Zahnfleisch, Kieferknochen und Biss. Danach besprechen wir mit Ihnen, welche Versorgung infrage kommt.
Heil- und Kostenplan
Wir erstellen den Heil- und Kostenplan, für gesetzlich Versicherte ist er kostenlos. Der Plan geht an Ihre Krankenkasse.
Genehmigung durch die Krankenkasse
Die Kasse entscheidet innerhalb von drei Wochen, mit Gutachten innerhalb von sechs Wochen. In der Regel beginnt die Behandlung erst nach der Genehmigung.
Vorbereitung, Abdruck oder 3D-Scan
Für eine Krone wird der Zahn beschliffen, für eine Brücke in der Regel die Nachbarzähne. Dann folgen Abdruck oder 3D-Scan und bei Bedarf ein Provisorium. Sind Implantate geplant, kommen Eingriff und Einheilzeit hinzu.
Herstellung im Labor
Das Labor stellt den Zahnersatz her, bei größeren Arbeiten mit einer Anprobe dazwischen. Die Anfertigung einer Vollprothese dauert etwa zwei bis vier Wochen mit mehreren Terminen zum Einpassen, die einer Teleskopprothese je nach Umfang mehrere Wochen.
Einsetzen
Zum Schluss wird der Zahnersatz eingesetzt. Bei einer Brücke sind es in der Regel zwei bis drei Sitzungen: Untersuchung und Planung, Vorbereiten der Pfeilerzähne mit Abformung und Provisorium, Einsetzen. Die Kasse zahlt den bewilligten Zuschuss, wenn der Zahnersatz innerhalb von sechs Monaten eingesetzt wird.
Wie pflegen Sie Ihren Zahnersatz?


Drückt der Zahnersatz? Eingewöhnung, Nacharbeit und Gewährleistung

Was kostet Zahnersatz – und was zahlt die Krankenkasse?
Bonusheft, Härtefall, Finanzierung: Was Ihren Eigenanteil verändert

Was zahlt die Krankenkasse beim Zahnersatz?
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt keinen Prozentsatz Ihrer Rechnung, sondern einen festen Betrag pro Befund. Dieses System steht in § 55 SGB V und heißt Festzuschuss. Er bleibt gleich hoch, egal welche Versorgung Sie wählen, etwa eine Keramikkrone oder ein Implantat statt einer Brücke: Wer sich für etwas Aufwendigeres entscheidet, bekommt nicht mehr Zuschuss, nur der Eigenanteil wächst.
Zuerst beziffert der Gemeinsame Bundesausschuss die Regelversorgung des Befundes. Für den erhaltungswürdigen, stark zerstörten Zahn (Befund 1.1) sind das seit dem 1. Januar 2026 bundeseinheitlich 398,39 Euro, nämlich 201,93 Euro zahnärztliche und 196,46 Euro zahntechnische Leistungen. Der zahntechnische Anteil kann in Berlin um bis zu 5 Prozent abweichen.
Dann greift die Staffel: Ohne Bonusheft zahlt die Kasse 60 Prozent dieses Betrags, bei der Krone 239,03 Euro, und Ihr rechnerischer Eigenanteil liegt bei 159,36 Euro. Bei lückenlosem Bonusheft über fünf Jahre sind es 70 Prozent: 278,87 Euro Zuschuss, 119,52 Euro Eigenanteil. Über zehn Jahre sind es 75 Prozent: 298,79 Euro Zuschuss, 99,60 Euro Eigenanteil.
Bei einer Brücke für einen fehlenden Zahn (Befund 2.1) liegt die Regelversorgung bei 921,60 Euro, der Zuschuss zwischen 552,96 und 691,20 Euro. Womit Sie bei einer Brücke insgesamt rechnen müssen, zeigt die Seite Kosten einer Zahnbrücke.
Regelversorgung, gleichartig, andersartig — die Dreiteilung, die Ihren Eigenanteil bestimmt

Härtefallregelung: wann die Kasse die Regelversorgung ganz trägt
Bei geringem Einkommen zahlt die Kasse den doppelten Festzuschuss: Zu den 60 Prozent nach § 55 Abs. 1 SGB V kommen 40 Prozent nach Absatz 2, zusammen 100 Prozent. Gemeint sind 100 Prozent des Regelversorgungsbetrags, nicht Ihrer Rechnung; hier liegt ein häufiger Irrtum. Wer im Härtefall eine gleichartige oder andersartige Versorgung wählt, erhält genau diesen Betrag und trägt alles darüber selbst.
Unzumutbar belastet ist, wessen monatliche Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt 40 Prozent der Bezugsgröße nicht überschreiten. Die Bezugsgröße liegt 2026 bei 3.955 Euro monatlich, die Grenze also bei 1.582 Euro brutto. Mit einem Angehörigen im Haushalt sind es 2.175,25 Euro, für jeden weiteren 395,50 Euro mehr.
Wer Bürgergeld, Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt oder BAföG bezieht oder wessen Heimkosten ein Träger der Sozialhilfe trägt, gilt ohne weitere Prüfung als Härtefall. Den Antrag stellen Sie vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Krankenkasse.
Knapp über der Grenze endet die Hilfe nicht: Nach § 55 Abs. 3 SGB V wird das Dreifache der Überschreitung vom Festzuschuss abgezogen und die Differenz zusätzlich gezahlt. Bei 1.650 Euro Einkommen sind das 68 Euro über der Grenze, dreifach 204 Euro. Bei der Krone zahlt die Kasse dann 35,03 Euro zusätzlich.
Der Heil- und Kostenplan: was drinsteht, wer ihn prüft, wie lange er gilt

Beratung zu Zahnersatz in Berlin
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Das sagen unsere Patienten
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