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Was übernimmt die GKV beim Zahnarzt?

Was übernimmt die GKV beim Zahnarzt?

In unserer Zahnarztpraxis Wunschlachen in Berlin erreichen uns täglich viele Fragen rund um das Thema gesetzliche Krankenkasse (GKV). Viele gesetzlich versicherte Patienten sind unsicher, welche Behandlungen übernommen werden und welche Leistungen sie selbst tragen müssen.
Die Antwort darauf ist...
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Die kurze Antwort

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt beim Zahnarzt die Regelversorgung: einfache Füllungen, medizinisch notwendige Wurzelbehandlungen erhaltungswürdiger Zähne und einen befundbezogenen Festzuschuss für Zahnersatz, der sich mit lückenlosem Bonusheft erhöht. Professionelle Zahnreinigung, Implantate und Vollnarkose sind dagegen meist Privatleistungen; Ausnahmen gelten bei medizinischer Indikation. Details klärt der Heil- und Kostenplan.

Kassenleistung
Regelversorgung: einfache Füllungen, Wurzelbehandlung bei erhaltungswürdigem Zahn, Festzuschuss für Kronen, Brücken und Prothesen
Meist Privatleistung
Professionelle Zahnreinigung, Implantate, Vollnarkose ohne medizinische Indikation sowie ästhetisch hochwertigere Materialien
Gut zu wissen
Ein lückenloses Bonusheft erhöht den Festzuschuss; bei geringem Einkommen kann die Härtefallregelung die Regelversorgung vollständig abdecken

Diese Informationen ersetzen keine individuelle Beratung. Welche Leistungen im Einzelfall übernommen werden, klären Heil- und Kostenplan und die Rückfrage bei der Krankenkasse.

Regelversorgung und Festzuschuss

Regelversorgung und Festzuschuss

Die Basis der gesetzlichen Leistungen bildet die sogenannte Regelversorgung. Dabei handelt es sich um eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Behandlung, wie sie im Sozialgesetzbuch (SGB V) festgelegt ist.
Für viele Zahnersatzmaßnahmen wie Kronen, Brücken oder Prothesen zahlt die GKV einen festen Betrag, den sogenannten Festzuschuss. Dieser beträgt in der Regel etwa 50 Prozent der Kosten für die Regelversorgung. Entscheiden sich Patienten für eine höherwertige Lösung, zum Beispiel für ästhetisch anspruchsvollere Materialien, bleibt der Festzuschuss gleich. Der Rest wird privat getragen.
Durch ein lückenlos geführtes Bonusheft erhöht sich der Festzuschuss der Krankenkasse nach fünf Jahren auf bis zu 60 Prozent. Nach zehn Jahren sogar auf bis zu 65 Prozent. Das lohnt sich besonders bei umfangreichen Zahnersatzmaßnahmen.
Welche Füllungen übernimmt die Krankenkasse?

Welche Füllungen übernimmt die Krankenkasse?

Die GKV übernimmt die Kosten für Zahnfüllungen, allerdings nur für bestimmte Materialien und in bestimmten Zahnbereichen. Für Backenzähne wird in der Regel eine Amalgamfüllung bezahlt, da sie funktional, langlebig und kostengünstig ist. Wer sich aus ästhetischen oder gesundheitlichen Gründen für eine zahnfarbene Füllung entscheidet, muss die Mehrkosten meist selbst tragen. Bei Frontzähnen hingegen übernimmt die Krankenkasse in der Regel auch eine zahnfarbene Kunststofffüllung.
Die Frage, welche Füllung die Krankenkasse übernimmt, hängt also stark vom betroffenen Zahn und vom verwendeten Material ab. Für die Regelversorgung übernimmt die GKV die Kosten, für ästhetisch hochwertigere Alternativen nur anteilig oder gar nicht.
Zahnersatz: Krone, Brücke und Prothese

Zahnersatz: Krone, Brücke und Prothese

Bei Zahnersatz wie Kronen, Brücken, Teil- oder Vollprothesen kommt das Festzuschuss-System der GKV zum Tragen. Wer sich für die Regelversorgung entscheidet, bekommt etwa die Hälfte der Kosten durch die gesetzliche Krankenkasse erstattet. Der Zuschuss richtet sich nach dem Befund, nicht nach der gewählten Behandlung.
Das bedeutet: Auch wenn Sie sich für eine höherwertige Versorgung entscheiden, bleibt der Zuschuss gleich. So zahlt die Krankenkasse beispielsweise für eine einfache metallische Krone mit Verblendung im sichtbaren Bereich. Entscheiden Sie sich jedoch für eine vollverblendete oder aus Keramik gefertigte Krone, tragen Sie die Differenzkosten selbst.
Für Prothesen, insbesondere für Modellgussprothesen oder Vollprothesen mit Kunststoffbasis, übernimmt die Krankenkasse die Kosten im Rahmen der Regelversorgung. Implantatgetragene Prothesen zählen allerdings nicht zur Regelversorgung und müssen privat bezahlt werden.
Implantate: Eine Frage der Indikation

Implantate: Eine Frage der Indikation

Implantate gelten grundsätzlich als Privatleistung. Die GKV beteiligt sich nur in medizinisch begründeten Ausnahmefällen an den Kosten. Das betrifft beispielsweise Fälle, in denen eine klassische Versorgung nicht möglich oder unzumutbar ist. Zum Beispiel bei Tumor-Erkrankungen oder bei bestimmten Kieferfehlbildungen.
In solchen Fällen kann ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt werden. Für die auf dem Implantat befestigte Krone gewährt die GKV dann eventuell den üblichen Festzuschuss. Das Implantat muss jedoch selbst bezahlt werden.
Wurzelbehandlung GKV

Wurzelbehandlung GKV

Auch bei Wurzelbehandlungen entscheidet die gesetzliche Krankenkasse nicht pauschal, ob sie zahlt oder nicht. Die Kosten werden übernommen, wenn der Zahn durch die Behandlung erhalten werden kann, was zur Sicherung einer geschlossenen Zahnreihe führt.
Ziel ist es, funktionstüchtige Zähne zu erhalten. Insbesondere wenn sonst ein größerer Zahnersatz notwendig wäre. Wird der Zahn hingegen als nicht erhaltungswürdig eingestuft, lehnt die Krankenkasse die Übernahme ab. In diesem Fall kommt es zur Extraktion auf Kassenleistung.
Prophylaxe Kosten Krankenkasse

Prophylaxe Kosten Krankenkasse

Viele Patienten wundern sich, dass die professionelle Zahnreinigung nicht zur Kassenleistung gehört. Die GKV übernimmt die Kosten hierfür nicht, da sie als präventive Maßnahme gilt. Einige gesetzliche Krankenkassen bieten jedoch im Rahmen von Bonusprogrammen oder über Satzungsleistungen Zuschüsse zur Zahnreinigung an. Fragen Sie daher direkt bei Ihrer Kasse nach.
Auch Prophylaxeleistungen wie die Versiegelung von Fissuren oder Fluoridierungen bei Erwachsenen sind nicht immer im Leistungskatalog der GKV enthalten. Hier gilt es, im Einzelfall abzuwägen und sich individuell beraten zu lassen.
Vollnarkose bei Zahnbehandlungen

Vollnarkose bei Zahnbehandlungen

Die Kostenübernahme für eine Behandlung in Vollnarkose durch die gesetzliche Krankenkasse ist nur bei medizinischer Notwendigkeit möglich. Das betrifft zum Beispiel Patienten mit schwerer Zahnarztangst (Angstpatienten) oder bei komplexen chirurgischen Eingriffen. Ein entsprechendes Attest oder eine ärztliche Stellungnahme sind Voraussetzung für die Erstattung. Andernfalls muss die Vollnarkose selbst bezahlt werden.
Funktionsanalyse bei Kieferproblemen

Funktionsanalyse bei Kieferproblemen

Die sogenannte Funktionsanalyse ist bei Verdacht auf craniomandibuläre Dysfunktion (CMD) notwendig, um Fehlstellungen und Kiefergelenksprobleme zu diagnostizieren. Die GKV übernimmt die Kosten hierfür nur, wenn eine ärztlich begründete Indikation vorliegt.
Härtefallregelung bei geringem Einkommen

Härtefallregelung bei geringem Einkommen

Patienten mit geringem Einkommen können über die Härtefallregelung eine vollständige Kostenübernahme für Zahnersatz erhalten. Das betrifft die Regelversorgung.
Wer trotzdem eine höherwertige Versorgung wünscht, erhält den doppelten Festzuschuss und muss nur den verbleibenden Differenzbetrag privat zahlen. Die genauen Einkommensgrenzen variieren. Wir unterstützen Sie bei der Kommunikation mit Ihrer Krankenkasse.
Finanzierung und Zahnzusatzversicherung

Finanzierung und Zahnzusatzversicherung

Nicht alle Leistungen, die medizinisch sinnvoll oder ästhetisch wünschenswert sind, werden von der GKV getragen. Deshalb bieten wir in unserer Praxis flexible Finanzierungen für den Eigenanteil an. Zum Beispiel über bequeme Ratenzahlung.
Darüber hinaus kann eine Zusatzversicherung sinnvoll sein. Diese deckt je nach Tarif einen Großteil oder sogar die gesamten privat zu tragenden Kosten ab. Der Abschluss lohnt sich besonders für Menschen, die Wert auf hochwertige Materialien, ästhetische Versorgung und langfristige Haltbarkeit legen.
Fazit

Fazit

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt viele notwendige Zahnbehandlungen, insbesondere im Bereich der Regelversorgung. Für ästhetisch oder funktionell hochwertigere Versorgungen sind jedoch oft Zuzahlungen oder private Alternativen erforderlich. In unserer Praxis Wunschlachen beraten wir Sie gerne zu Kostenübernahme und Zusatzversicherungen. Gemeinsam finden wir die passende Lösung für Ihre Bedürfnisse.

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FAQ: Was Sie über Kassenleistungen beim Zahnarzt wissen sollten

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt Leistungen der Regelversorgung, etwa einfache Füllungen, Prothesen, Parodontosebehandlungen oder Wurzelbehandlungen bei bestimmten Voraussetzungen.
Im Seitenzahnbereich wird Amalgam übernommen, im Frontzahnbereich auch zahnfarbene Kunststofffüllungen.
Je nach Material und Zahnregion können privat zu tragende Kosten zwischen 30 und 150 Euro entstehen.
Nur in sehr seltenen Ausnahmefällen, z. B. bei medizinischer Notwendigkeit. Die Krone kann teilweise bezuschusst werden.
Nur wenn der Zahn als erhaltungswürdig eingestuft wird und funktionell notwendig ist.
Nein, die PZR ist keine Kassenleistung, einige Kassen bieten jedoch freiwillige Zuschüsse.
Bei Erwachsenen meist keine, bei Kindern und Jugendlichen hingegen werden manche Behandlungen beim Zahnarzt übernommen.
Ein fixer Betrag, den die GKV für Zahnersatz zahlt, unabhängig von der tatsächlichen Versorgung.
Bei geringem Einkommen übernimmt die GKV 100 % der Kosten der Regelversorgung.
Ja, insbesondere wenn Sie Wert auf hochwertigen, ästhetischen und langlebigen Zahnersatz legen.

Das sagen unsere Patienten

Ich habe mein erstes Implantat bekommen. Die Behandlung war absolut schmerzfrei und ich wurde super gut behandelt. Der Doktor und das Team nehmen sich Zeit und erklären alles was sie machen. Ich habe mich sehr gut aufgehoben gefühlt und kann diese Praxis wärmstens weiterempfehlen. Vielen lieben Dank!

Busta MoveBewertet auf Google

Ich bin seit 2020 Patient. Meine Anliegen konnte ich sehr gut mit Herrn Paetz und dem Team besprechen und meine Fragen konnten beantwortet werden. Handwerklich wahrscheinlich einer der besten Praxen Berlins.

Bartek StawiszynskiBewertet auf Google

Ich, als absoluter Angst Patient muss sagen, tolles Team. Sehr schnell ein Termin bekommen, mein Zahn Problem, war in kürzester Zeit vorbei und mit der Lachgas Therapie war es erträglich.

Dave WBewertet auf Google

Ich hatte eine Prophylaxe bei Frau Kern. Als Angstpatientin fühlte ich mich sehr gut aufgehoben. Absolut kompetent, empathisch und behutsam. Die Praxis ist perfekt für Angstpatienten.

Nina IffländerBewertet auf Google

Ich bin die klassische Angstpatientin und diese Praxis hat es geschafft, mich etwas aus meinem Trauma herauszuholen. Die Schwestern sind so bemüht und die Ärztinnen super einfühlsam.

Saskia ReicheBewertet auf Google

Sehr freundlicher Tresen, keine Wartezeit und äußerst kompetente Zahnärztin. Vor allem habe ich geschätzt, dass mir keine Behandlung aufgedrängt wurde. Ich bin begeistert!

Andrea GerischerBewertet auf Google

Medizinisch geprüft von Martin Paetz, Leitender Zahnarzt mit dem Schwerpunkt Chirurgie & Gründer von Wunschlachen — geprüft am 18.06.2026