description

Bonusheft der gesetzlichen Krankenkasse für Zahnärzte

Das Bonusheft erfüllt zwei Aufgaben, die für Sie als Patient vorteilhaft sind. Es soll Sie daran erinnern, regelmäßig zur Vorsorge und Kontrolle zu Ihrem Zahnarzt zu gehen. Außerdem gewährt die gesetzliche Krankenkasse einen Bonus auf den Festzuschuss für Zahnersatz, um Sie zu regelmäßigen Zahnarztbesuchen zu motivieren.

 

Fragen & Antworten zu dem Bonusheft

Das zahnärztliche Bonusheft ist ein Konzept, das fast jeder kennt, aber nicht jeder weiß, nach welchen Richtlinien es geführt wird oder wann und wie sich ein gut geführtes Bonusheft auszahlt. Die wichtigsten Fragen zum Bonusheft werden im folgenden Abschnitt beantwortet.

 

Welche Vorteile bietet das zahnärztliche Bonusheft?

Das Bonusheft bietet einen Anreiz für die Erstattung von Ausgaben für Zahnersatz, wenn dieser für eine ordnungsgemäße Behandlung notwendig ist. Ziel ist es, die Patienten zu einer aktiven Prophylaxe für ihre Zahngesundheit zu bewegen. Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine zusätzliche Erstattung durch Ihre Krankenkasse, wenn Sie nachweisen können, dass Sie häufig zum Zahnarzt gehen.

 

Wie oft und wie lange muss das Bonusheft jedes Jahr aktualisiert werden?

Ein Patient muss mindestens fünf Jahre in Folge mindestens einmal pro Jahr eine zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung wahrgenommen haben, damit die Zahnarztpraxis dies im Bonusheft vermerkt und der Patient für das Bonusprogramm in Frage kommt. Wir informieren Sie gerne über die zahnärztlichen Termine, die Teil des personalisierten Prophylaxeprogramms für Kinder,Jugendliche und Erwachsene sind. Wenn Ihr zahnärztliches Bonusheft Lücken aufweist, d.h. wenn das Heft nicht vollständig ausgefüllt ist, erfüllen Sie nicht die Voraussetzung eines erhöhten Festzuschusses. Danach müssen Sie mindestens weitere fünf Jahre warten, bevor Sie den Zuschuss erneut beantragen können.

 

Wann sollten Eltern und Kinder ein Bonusheft erhalten?

Im Rahmen des "IP-Programms" sollten Kinder ab sechs Jahren und Jugendliche bis zum Alter von 18 Jahren mindestens zweimal im Jahr zur Vorsorgeuntersuchung beim Zahnarzt gehen. Ab dem 18. Lebensjahr sollte mindestens einmal pro Jahr ein Zahnarztbesuch anstehen.

 

Wie hoch ist die Zuzahlung für Zahnersatz mit dem Bonusheft des Zahnarztes?

Ihr kostenloses Bonusheft ist sehr hilfreich, wenn ein Zahnersatz erforderlich ist. Es kann sich wirklich lohnen. Der Festzuschuss für Zahnersatz, wie z.B. eine Brücke, eine Krone oder eine Prothese, wird von Ihrer Krankenkasse erhöht, wenn Sie mit Ihrem Bonusheft nachweisen können, dass Sie eine regelmäßige Vorsorgeuntersuchung beim Zahnarzt erhalten. Nach fünf Jahren, die Sie im Bonusheft eingetragen haben, erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse einen erhöhten Zuschuss, und nach zehn Jahren erhöht sich der Zuschuss erneut.

 

Wie kann ich das Bonusheft erhalten?

Wir senden Ihnen gerne ein Bonusheft zu, wenn Sie noch keines haben. Fragen Sie einfach danach, wenn Sie das nächste Mal in unserer Wunschlachen Zahnarztpraxis sind. Das Führen eines Bonusheftes ist natürlich nicht vorgeschrieben, aber als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse haben Sie Anspruch auf ein Bonusheft sowie auf alle Boni, die im Zusammenhang mit den Zuschüssen zum Zahnersatz fällig werden. Diesen Bonus sollten Sie nicht verfallen lassen.

 

Der erste Schritt zu gesunden Zähnen ist die Vorsorgeuntersuchung

In frühen Stadien von Zahnerkrankungen können einfacher und kostengünstiger diagnostiziert und behandelt werden, wenn Sie uns zu Routineuntersuchungen aufsuchen. Das wissen natürlich auch die Krankenkassen zu schätzen, denn es senkt die Therapiekosten. 

Fehlt ein Stempel für Ihren Zahnarzttermin?

Wenn Sie sehen, dass Sie Ihren Kontrollbesuch im Bonusheft ausgelassen haben und wir ihn abgestempelt haben, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Bitte bemühen Sie sich, den Termin so schnell wie möglich nachzuholen. Dies ist natürlich nur möglich, wenn Sie in dem betreffenden Zeitraum Patient bei uns waren und die Untersuchung in Ihrer Patientenakte eingetragen wurde.

 

Was soll ich tun, wenn das Bonusheft nicht mehr vorhanden ist?

Wir können Ihnen helfen, wenn Sie Ihr Bonusheft nicht mehr haben. Da wir die zahnärztlichen Termine zur Vorsorge oder Behandlung in der Patientenakte vermerkt haben, können wir Ihnen rückwirkend ein neues Bonusheft zusenden. Bitte bewahren Sie Ihr Bonusheft sicher auf, da dies auch von unserer Seite aus viel Arbeit erfordert. Die rückwirkende Freigabe des Bonushefts sollte weiterhin eine Ausnahme sein. Wenn Sie alle Seiten in Ihrem Bonusheft gefüllt haben, erstellen wir Ihnen gerne ein neues Heft. Sowohl das vorherige Heft als auch das neue Extraheft sind weiterhin gültig.

 

Vergessen Sie Ihr Bonusheft nicht!

Das Bonusheft des Zahnarztes sollten Sie immer dabei haben, wenn Sie zum Zahnarzt gehen, wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind. Die zahnärztliche Untersuchung und die Prophylaxe durch den Zahnarzt sind nun im Bonusheft der gesetzlichen Krankenkassen vermerkt, das es seit 1989 gibt. Bringen Sie daher Ihr persönliches Bonusheft oder das Ihrer Kinder mit, wenn Sie unsere Zahnarztpraxis Wunschlachen in Berlin für einen Termin aufsuchen.

Haben Sie weitere Fragen zu Ihrem Bonusheft? Rufen Sie uns direkt an oder sprechen Sie mit uns, wenn Sie unsere Zahnarztpraxis Wunschlachen für Ihren nächsten Termin besuchen.