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Parodontosebehandlung Ablauf – Schritt für Schritt

Parodontosebehandlung Ablauf – Schritt für Schritt

Eine Parodontosebehandlung schützt Zähne und Zahnfleisch vor weiterem Gewebeabbau. Sie stoppt die Entzündung und stabilisiert den Zahnhalteapparat. Bei Wunschlachen in Berlin erklären wir Ihnen jeden Behandlungsschritt verständlich.
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Die kurze Antwort

Der Ablauf: Befund, Reinigung unter dem Zahnfleischrand, Kontrolle nach drei bis sechs Monaten, dann zwei Jahre Nachsorge. Die Kehrseite: Zahnhälse liegen frei, die Zähne wirken länger.

Ablauf
Erstberatung, Befundaufnahme mit Sonde und Röntgen, professionelle Zahnreinigung, geschlossene Reinigung der Wurzeloberflächen, Spülungen und Nachsorge.
Kosten
Bei entsprechendem Befund weitgehend Kassenleistung; Umfang und mögliche Zusatzleistungen klärt der individuelle Plan vor Behandlungsbeginn.
Taschen, die sich schließen
rund 74 von 100 (95-%-Konfidenzintervall 64 bis 85); etwa ein Viertel bleibt
Empfindliche Zahnhälse
vor der Behandlung 9 bis 23 %, danach 54 bis 55 % der Behandelten; am stärksten in Woche 1 bis 3, danach abnehmend
Dauer der Nachsorge
zwei Jahre; darin je nach Grad zwei (A), vier (B) oder sechs (C) UPT-Sitzungen
Erste Kontrolle nach der Behandlung
drei bis sechs Monate nach Abschluss der antiinfektiösen Therapie

Die Zahlen zur Nachsorge stammen aus der PAR-Richtlinie des G-BA, gültig seit 1. Juli 2021. Die Quote geschlossener Taschen und die Angabe zu empfindlichen Zahnhälsen stammen aus Übersichtsarbeiten; die zweite stützt sich auf nur zwei Einzelstudien.

Was umfasst eine Parodontitisbehandlung?

Was umfasst eine Parodontitisbehandlung?

Parodontose, fachlich Parodontitis, ist eine chronische Entzündung des Zahnhalteapparats. Sie greift Zahnfleisch, Fasern und Kieferknochen an. Die Behandlung zielt darauf ab, bakterielle Beläge dauerhaft zu entfernen und Entzündungen zu stoppen.
Vorbereitung und Erstberatung

Vorbereitung und Erstberatung

Am Anfang steht ein ausführliches Beratungsgespräch in unserer Praxis Wunschlachen. Wir besprechen Ihre Beschwerden, Vorerkrankungen und bisherigen Behandlungen. So entsteht ein klares Bild Ihres individuellen Risikos für Parodontose.
Diagnose: Befundaufnahme und Planung

Diagnose: Befundaufnahme und Planung

Im nächsten Schritt untersucht der Zahnarzt Zahnfleisch und Zähne sehr genau. Mit einer Parodontalsonde wird die Taschentiefe an jedem Zahn gemessen. Röntgenbilder zeigen, ob bereits Knochenschwund vorliegt und wie stark dieser ist.
Professionelle Zahnreinigung als Basis

Professionelle Zahnreinigung als Basis

Vor jeder Parodontalbehandlung steht eine gründliche professionelle Zahnreinigung. Weiche Beläge und hartnäckiger Zahnstein werden von allen Zahnoberflächen entfernt. Sie erhalten zudem Tipps zur häuslichen Mundhygiene und zur richtigen Nutzung von Hilfsmitteln. Die professionelle Zahnreinigung ist in der PAR-Richtlinie nicht vorgesehen und wird deshalb gesondert berechnet; was sie kostet, steht auf unserer Seite zu den Kosten der Zahnreinigung.
Geschlossene Parodontalbehandlung

Geschlossene Parodontalbehandlung

In vielen Fällen reicht eine sogenannte geschlossene Behandlung aus. Unter örtlicher Betäubung reinigt der Zahnarzt die Wurzeloberflächen unterhalb des Zahnfleischrandes. Spezielle Handinstrumente und Ultraschallgeräte entfernen Beläge und bakterielle Biofilme aus den Taschen.
Spülungen und unterstützende Maßnahmen

Spülungen und unterstützende Maßnahmen

Nach der Reinigung werden die Zahnfleischtaschen mit antibakteriellen Lösungen gespült. So wird die Keimzahl deutlich reduziert und die Heilung unterstützt. Bei besonders schweren Verlaufsformen können nach § 10 der PAR-Richtlinie systemisch wirkende Antibiotika verordnet werden. Eine örtlich in die Tasche eingebrachte Antibiotikatherapie und eine mikrobiologische Untersuchung der Keime gehören dagegen nicht zur Kassenleistung.
Parodontose und Allgemeingesundheit

Parodontose und Allgemeingesundheit

Eine unbehandelte Parodontose belastet nicht nur Zähne und Zahnfleisch. Sie steht auch in Zusammenhang mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Diabetes. Darum ist eine strukturierte Parodontaltherapie auch ein Beitrag zur allgemeinen Gesundheit.
Offene Parodontitistherapie bei tiefen Taschen

Offene Parodontitistherapie bei tiefen Taschen

Sind die Zahnfleischtaschen sehr tief, kann eine offene Behandlung nötig sein. Dabei klappt der Zahnarzt das Zahnfleisch vorsichtig zur Seite. So werden Wurzeloberflächen und eventuell unregelmäßiger Knochen unter Sicht geglättet.
Regenerative Verfahren und Knochenaufbau

Regenerative Verfahren und Knochenaufbau

Bei größerem Knochenschwund kommen regenerative Techniken zum Einsatz. Membranen, Knochengranulate oder spezielle Proteine unterstützen die Neubildung von Gewebe. Ziel ist, den Zahnhalteapparat soweit wie möglich zu rekonstruieren und Zähne zu erhalten.
Nachteile der Parodontosebehandlung: was bleibt, wenn die Entzündung weg ist

Nachteile der Parodontosebehandlung: was bleibt, wenn die Entzündung weg ist

Die systematische Parodontitistherapie hat eine Kehrseite, über die vor dem ersten Termin gesprochen gehört. Sie ist kein Behandlungsfehler und keine seltene Komplikation, sondern die sichtbare Folge dessen, was die Behandlung leistet.
Solange die Entzündung besteht, ist das Zahnfleisch geschwollen. Es liegt höher am Zahn, als der Knochen darunter es trägt. Klingt die Entzündung ab, schwillt es ab und legt sich an den Knochen an, wie er tatsächlich ist. Der Verlust an Halt, den die Erkrankung über Jahre angerichtet hat, wird damit sichtbar: Zahnhälse liegen frei, die Zähne wirken länger, und zwischen ihnen entstehen dunkle Zwischenräume, die vorher vom geschwollenen Gewebe ausgefüllt waren. Die Behandlung hat diesen Verlust nicht verursacht. Sie hat ihn aufgedeckt und gestoppt.
Wie viele Millimeter das im einzelnen Fall sind, hängt davon ab, wie weit die Erkrankung fortgeschritten war, und lässt sich vorher nicht seriös beziffern. Belastbar ist die Richtung, nicht der Betrag. Die europäische Fachgesellschaft für Parodontologie weist in ihrer S3-Leitlinie ausdrücklich darauf hin, dass bei einer chirurgischen Taschenreduktion mit einem zusätzlichen Zahnfleischrückgang zu rechnen ist, und nennt ihn als Grund, diesen Eingriff abzuwägen.
Wie die Behandlung selbst verläuft, wie lange die Beschwerden danach anhalten und wann Sie wieder belastbar sind, lesen Sie auf unserer Seite zur Parodontitisbehandlung.

Die sechs Nachteile im Einzelnen

Freiliegende Zahnhälse und längere Zähne
Der auffälligste Punkt, und zugleich der bleibende. Das abgeschwollene Zahnfleisch legt sich auf Höhe des vorhandenen Knochens an; was darüber liegt, ist Zahnhals. Zurück wächst das Gewebe von allein nicht. Ob sich ein Rückgang an einzelnen Stellen chirurgisch decken lässt, ist eine eigene Frage und hängt vom Befund ab.
Dunkle Zahnzwischenräume
Wo die Papille zwischen zwei Zähnen zurückgeht, bleibt ein dreieckiger Raum. Er fällt im Frontzahnbereich auf, und in ihm sammeln sich Speisereste. Die Reinigung mit Zwischenraumbürstchen wird damit zur täglichen Pflicht — nicht als Empfehlung, sondern als Voraussetzung dafür, dass der behandelte Zustand hält.
Empfindliche Zahnhälse
Der freiliegende Wurzelbereich reagiert auf Kälte, Süßes und Berührung. Eine Übersichtsarbeit im Journal of Clinical Periodontology fand vor einer Parodontaltherapie bei 9 bis 23 Prozent der Behandelten empfindliche Wurzeloberflächen, danach bei 54 bis 55 Prozent. Am stärksten war die Empfindlichkeit in der ersten bis dritten Woche nach der Behandlung, danach ging sie zurück. Die Autoren stützen den Nachher-Wert ausdrücklich auf nur zwei Studien.
Mehrere Termine, verteilt über Jahre
Die Behandlung ist kein Eingriff, sondern eine Strecke. Die PAR-Richtlinie sieht vor: Befundaufnahme, ein eigenes Aufklärungs- und Therapiegespräch, eine Mundhygieneunterweisung, die eigentliche Reinigung unter dem Zahnfleischrand, eine Befundevaluation drei bis sechs Monate später, bei Bedarf einen chirurgischen Schritt mit erneuter Evaluation — und danach zwei Jahre unterstützende Therapie.
Was Sie voraussichtlich selbst zahlen
Die Behandlung selbst ist bei entsprechendem Befund Kassenleistung und muss vorher von der Krankenkasse genehmigt werden. Nicht dazu gehören nach § 10 Absatz 2 der PAR-Richtlinie die mikrobiologische Diagnostik und die lokale Antibiotikatherapie. Die professionelle Zahnreinigung und regenerative Maßnahmen wie Membranen oder Knochenersatzmaterial kommen in der Richtlinie überhaupt nicht vor.
Der Rückfall bleibt möglich
Parodontitis ist eine chronische Erkrankung. Eine dreijährige Untersuchung an 164 Behandelten fand bei Personen mit hohem Risikoprofil in 6,7 Prozent der Fälle ein Wiederaufflammen, wenn sie die Nachsorgetermine regelmäßig wahrnahmen, und in 11,2 Prozent, wenn sie es nicht taten. Bei mittlerem Risikoprofil lagen die Werte bei 2,7 und 3,4 Prozent.

Zwei Jahre unterstützende Therapie: die Bindung, die dazugehört

Der Punkt, der auf den meisten Seiten fehlt, ist nicht die Behandlung, sondern das, was danach kommt. Mit dem Abschluss der Reinigung ist die Sache nicht erledigt — sie fängt an.
Die PAR-Richtlinie regelt das genau. Drei bis sechs Monate nach Abschluss der Reinigung beginnt die unterstützende Parodontitistherapie, kurz UPT. Ihr Zeitraum beträgt zwei Jahre. Wie oft Sie in diesen zwei Jahren kommen, richtet sich nach dem Grad, den der Befund ergeben hat: Bei Grad A sind es bis zu zwei Sitzungen mit einem Mindestabstand von zehn Monaten, bei Grad B bis zu vier mit fünf Monaten Abstand, bei Grad C bis zu sechs mit drei Monaten Abstand. Reicht das nicht, kann der Zeitraum verlängert werden — in der Regel um höchstens sechs Monate und nur mit vorheriger Genehmigung der Krankenkasse.
Rechnet man die Fristen der Richtlinie zusammen, ergibt sich der ehrliche Zeithorizont: Die Reinigung selbst soll nach Möglichkeit innerhalb von vier Wochen abgeschlossen sein, danach vergehen drei bis sechs Monate bis zum Beginn der UPT, und diese läuft 24 Monate. Das sind 28 bis 31 Monate. Kommt ein chirurgischer Schritt mit erneuter Befundevaluation hinzu, werden daraus bis zu 37 Monate, mit genehmigter Verlängerung bis zu 43. Von der Diagnose bis zum Ende der Strecke vergehen also rund zweieinhalb bis dreieinhalb Jahre.
Was danach folgt, regelt die Richtlinie nicht mehr. Die S3-Leitlinie der europäischen Fachgesellschaft geht davon aus, dass die unterstützende Betreuung dauerhaft weiterläuft, und nennt als Hintergrund Abstände von zwei bis vier Sitzungen im Jahr. Wer das nicht möchte, sollte das vor Behandlungsbeginn wissen — und nicht erst nach zwei Jahren.

Was die Kasse trägt und was Sie selbst zahlen

Die systematische Parodontitistherapie ist seit dem 1. Juli 2021 in ihrem Kern eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Die PAR-Richtlinie beschreibt, was dazugehört: das Aufklärungs- und Therapiegespräch, die Mundhygieneunterweisung, die Reinigung unter dem Zahnfleischrand, die Befundevaluation, bei entsprechendem Befund das offene Vorgehen und die unterstützende Therapie über zwei Jahre. Die Durchführung muss die Krankenkasse vorher genehmigen.
Drei Dinge stehen ausdrücklich oder erkennbar außerhalb dieses Rahmens. Erstens nennt § 10 Absatz 2 der Richtlinie die mikrobiologische Diagnostik und die lokale Antibiotikatherapie beim Namen: Sie sind nicht Bestandteil der vertragszahnärztlichen Versorgung. Zweitens kommt die professionelle Zahnreinigung in der gesamten Richtlinie nicht vor. Drittens gilt dasselbe für regenerative Maßnahmen, also für Membranen, Knochenersatzmaterial und Schmelzmatrixproteine.
Was diese Leistungen kosten, richtet sich nach der Gebührenordnung für Zahnärzte. Für die professionelle Zahnreinigung ist dort die Nummer 1040 vorgesehen, bewertet mit 28 Punkten je Zahn. Der Punktwert beträgt 5,62421 Cent. Daraus ergibt sich je Zahn eine Gebühr von 1,57 Euro beim einfachen und 3,62 Euro beim 2,3-fachen Satz; bei 28 Zähnen sind das 43,96 beziehungsweise 101,36 Euro. Die lokale Antibiotikagabe ist unter der Nummer 4025 mit 15 Punkten je Zahn bewertet, also 1,94 Euro beim 2,3-fachen Satz — das verwendete Material wird laut Abrechnungsbestimmung zusätzlich berechnet, und dafür gibt es keine amtliche Preisliste. Das Auffüllen eines Knochendefekts steht unter der Nummer 4110 mit 180 Punkten, eine Membran unter der Nummer 4138 mit 220 Punkten; das sind 23,28 und 28,46 Euro beim 2,3-fachen Satz, wiederum ohne das Material.
Diese Beträge sind die Rechengrößen der Gebührenordnung, nicht der Preis einer bestimmten Praxis. Was für Ihren Befund tatsächlich anfällt, steht im Kostenvoranschlag. Ist absehbar, dass die Kasse die Kosten nicht vollständig übernimmt, muss die Praxis Sie nach § 630c Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs vor Beginn der Behandlung in Textform über die voraussichtlichen Kosten informieren.

Der Gebührenrahmen: 2,3-fach, 3,5-fach und was darüber hinaus gilt

Bis zum 2,3-fachen Satz: der Regelfall
Die Gebührenordnung sieht einen Rahmen vom Einfachen bis zum Dreieinhalbfachen des Gebührensatzes vor (§ 5 Absatz 1 GOZ). Innerhalb dieses Rahmens ist die Gebühr nach billigem Ermessen zu bestimmen, unter Berücksichtigung der Schwierigkeit und des Zeitaufwandes der einzelnen Leistung sowie der Umstände bei der Ausführung (§ 5 Absatz 2 Satz 1 GOZ). Der 2,3-fache Satz bildet darin die nach Schwierigkeit und Zeitaufwand durchschnittliche Leistung ab. Ist eine Leistung unterdurchschnittlich schwierig oder zeitaufwendig, ist sie mit einem niedrigeren Gebührensatz zu berechnen (§ 5 Absatz 2 Satz 4 GOZ).
Über 2,3 bis zum 3,5-fachen Satz: bei Besonderheiten, mit Begründung
Ein Überschreiten des 2,3-fachen Satzes ist nur zulässig, wenn Besonderheiten in der Schwierigkeit, im Zeitaufwand oder in den Umständen der Ausführung das rechtfertigen (§ 5 Absatz 2 Satz 4 GOZ). Die Schwierigkeit der einzelnen Leistung kann dabei auch durch die Schwierigkeit des Krankheitsfalles begründet sein (§ 5 Absatz 2 Satz 2 GOZ); ob das ein Überschreiten trägt, ist danach gesondert zu beurteilen. Auf der Rechnung ist das für die einzelne Leistung verständlich und nachvollziehbar schriftlich zu begründen; auf Verlangen ist die Begründung näher zu erläutern (§ 10 Absatz 3 Sätze 1 und 2 GOZ).
Über dem 3,5-fachen Satz: nur mit Vereinbarung vor der Behandlung
Beim 3,5-fachen Satz endet der Gebührenrahmen. Ein höherer Satz ist damit nicht ausgeschlossen, aber an einen eigenen Weg gebunden: Er muss nach persönlicher Absprache im Einzelfall und vor Erbringung der Leistung schriftlich vereinbart werden (§ 2 Absatz 1 und 2 GOZ). Nachträglich lässt sich eine solche Vereinbarung nicht treffen. Wäre das Überschreiten auch ohne die Vereinbarung gerechtfertigt gewesen, ist es auf Ihr Verlangen zusätzlich schriftlich zu begründen (§ 10 Absatz 3 Satz 3 GOZ).
Was in einer solchen Vereinbarung stehen muss
Nummer und Bezeichnung der Leistung, der vereinbarte Steigerungssatz und der Betrag, der sich daraus ergibt. Dazu die Feststellung, dass eine Erstattung der Vergütung durch Erstattungsstellen möglicherweise nicht in vollem Umfang gewährleistet ist. Weitere Erklärungen darf die Vereinbarung nicht enthalten, und Sie erhalten einen Abdruck davon (§ 2 Absatz 2 GOZ).
Was nicht vereinbart werden darf
Verhandelbar ist allein die Höhe des Steigerungssatzes. Eine abweichende Punktzahl der einzelnen Leistung oder ein abweichender Punktwert dürfen nicht vereinbart werden (§ 2 Absatz 1 Satz 2 GOZ); die Rechengrößen der Gebührenordnung stehen fest.
Nie bei Notfall und akuten Schmerzen
Notfall- und akute Schmerzbehandlungen dürfen nicht von einer solchen Vereinbarung abhängig gemacht werden (§ 2 Absatz 1 Satz 3 GOZ). Wer mit Schmerzen in eine Praxis kommt, wird behandelt, ohne dass die Behandlung von einer Honorarvereinbarung abhängt.

Wann die Behandlung an ihre Grenzen kommt

Es gibt Befunde, bei denen die Behandlung nicht alles erreicht, und es gibt Zähne, bei denen sie nicht mehr lohnt. Beides gehört auf den Tisch, bevor die Strecke beginnt.
Das erklärte Ziel der Therapie ist erreicht, wenn keine Zahnfleischtasche tiefer als 4 Millimeter bei Sondierung blutet und keine Tasche 6 Millimeter oder mehr misst — so definiert es die S3-Leitlinie der europäischen Fachgesellschaft. Eine systematische Übersichtsarbeit von 2020 fand, dass nach der Reinigung unter dem Zahnfleischrand rund 74 von 100 Taschen dieses Ziel erreichen, mit einem Konfidenzintervall von 64 bis 85. Umgekehrt heißt das: Etwa ein Viertel bleibt und braucht einen weiteren Schritt.
Diese Resttaschen sind kein kosmetisches Problem. In einer Schweizer Langzeitbeobachtung an 172 Patienten über durchschnittlich 11,3 Jahre war eine verbliebene Tasche von 6 Millimetern gegenüber einer Tasche bis 3 Millimeter mit einem etwa neun- bis elffach erhöhten Risiko verbunden, den Zahn zu verlieren; ab 7 Millimetern stieg der Wert deutlich weiter. Genau deshalb sieht die PAR-Richtlinie vor, dass bei einer Sondierungstiefe von 6 Millimetern oder mehr in der Befundevaluation ein offenes Vorgehen erwogen wird.
Und es gibt eine Grenze, an der auch das nicht mehr trägt. Die Richtlinie benennt sie: Bei einem Knochenabbau von über 75 Prozent oder einem Furkationsbefall Grad III ist bei gleichzeitigem Lockerungsgrad III in der Regel die Entfernung des Zahnes angezeigt. Diese Entscheidung fällt nicht am Anfang, sondern am Befund — und wenn sie fällt, geht es um Zahnersatz oder ein Implantat statt um eine weitere Behandlungsrunde.

Was der Rückfall wirklich bedeutet

Parodontitis lässt sich zum Stillstand bringen, aber nicht abschließen. Das ist kein Vorbehalt, mit dem sich eine Praxis absichert, sondern das Wesen einer chronischen Erkrankung.
Wie groß das Rückfallrisiko ist, hängt weniger von der Behandlung ab als von dem, was danach passiert. Eine dreijährige prospektive Untersuchung an 164 behandelten Personen verglich zwei Gruppen: 75, die ihre Nachsorgetermine regelmäßig wahrnahmen, und 89, die es unregelmäßig taten. Bei mittlerem Risikoprofil kam die Erkrankung in 2,7 Prozent der Fälle zurück, wenn die Termine eingehalten wurden, und in 3,4 Prozent, wenn nicht. Bei hohem Risikoprofil lagen die Werte bei 6,7 gegenüber 11,2 Prozent. Zahnverlust trat in beiden Gruppen auf, im Schnitt 0,65 gegenüber 0,78 Zähne je Person in drei Jahren.
Für den längeren Zeitraum liegt eine systematische Übersichtsarbeit von 2010 vor, die 13 Beobachtungsstudien mit mindestens fünfjähriger Nachsorge auswertete. Von 41.404 Zähnen, die nach der aktiven Behandlung noch vorhanden waren, gingen 3.919 verloren — 9,5 Prozent. Der Anteil, der auf parodontale Gründe entfiel, lag je nach Studie zwischen 1,5 und 9,8 Prozent, und zwischen 36 und 88,5 Prozent der Patienten verloren im gesamten Zeitraum keinen einzigen Zahn. Die Autoren weisen darauf hin, dass die Studien zu unterschiedlich waren, um daraus einen einzelnen Wert zu bilden.
Die Spannen sind weit, und das ist die eigentliche Aussage: Der Unterschied zwischen dem guten und dem schlechten Ende dieser Spanne liegt weitgehend in dem, was zwischen den Terminen passiert. Rauchen, ein nicht eingestellter Diabetes und anhaltende psychosoziale Belastung nennt die PAR-Richtlinie ausdrücklich als Risikofaktoren für das Fortschreiten der Erkrankung.
Nachsorge direkt nach der Behandlung

Nachsorge direkt nach der Behandlung

Nach der Behandlung kann das Zahnfleisch leicht schmerzen oder empfindlich reagieren. Kühlen von außen und eine angepasste Mundhygiene helfen in dieser Phase. Rauchen und starkes Kauen sollten Sie in den ersten Tagen möglichst vermeiden.
Kontrollen und Erhaltungsphase

Kontrollen und Erhaltungsphase

Drei bis sechs Monate nach Abschluss der Reinigung wird der Befund erneut erhoben — so sieht es die PAR-Richtlinie vor. Erst nach dieser Frist lässt sich beurteilen, wie das Gewebe auf die Behandlung reagiert hat. Die Taschentiefe wird erneut gemessen und das Zahnfleisch begutachtet. Bei Bedarf werden einzelne Stellen nachbehandelt, um den Therapieerfolg zu sichern.
Unterstützende Parodontitistherapie (UPT)

Unterstützende Parodontitistherapie (UPT)

Nach Abschluss der aktiven Behandlung folgt die Erhaltungsphase. Regelmäßige professionelle Reinigungen und Kontrollen sind jetzt entscheidend. Wie oft Sie kommen, richtet sich nach dem Grad der Erkrankung: bei Grad A bis zu zweimal in zwei Jahren, bei Grad B bis zu viermal, bei Grad C bis zu sechsmal. Der Mindestabstand beträgt entsprechend zehn, fünf oder drei Monate.
Parodontalbehandlung bei Wunschlachen in Berlin

Parodontalbehandlung bei Wunschlachen in Berlin

In der Praxis Wunschlachen setzen wir auf schonende, moderne Verfahren. Angstpatienten profitieren auf Wunsch von beruhigenden Medikamenten oder einer Sedierung. Bei größeren Behandlungen bieten wir zudem flexible Ratenzahlung für eine entspannte Finanzierung.
Was Sie selbst für den Behandlungserfolg tun können

Was Sie selbst für den Behandlungserfolg tun können

Der langfristige Erfolg hängt stark von Ihrer Mitarbeit ab. Gründliches Zähneputzen, Zahnzwischenraumpflege und gegebenenfalls eine Schiene gegen Knirschen sind wichtig. Regelmäßige Kontrollen helfen, Rückfälle frühzeitig zu erkennen und zu stoppen.

Ihre Zahnarztpraxis in Berlin – Standorte

Unsere Zahnarztpraxen in Berlin befinden sich in Reinickendorf, Schöneberg, Friedrichstraße und Charlottenburg. Wir bieten Ihnen hochwertige Behandlungen und moderne Technologie. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin beim Zahnarzt. Online oder telefonisch für ein strahlendes Lächeln.

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FAQ – Häufige Fragen zum Ablauf der Parodontosebehandlung

Die Reinigung unter dem Zahnfleischrand soll nach der PAR-Richtlinie nach Möglichkeit innerhalb von vier Wochen abgeschlossen sein; auf wie viele Sitzungen sie sich verteilt, hängt vom Befund und von der Zahl der betroffenen Zähne ab. Der gesamte Ablauf ist deutlich länger: drei bis sechs Monate bis zur ersten Befundevaluation, danach zwei Jahre unterstützende Therapie. Von der Diagnose bis zum Ende dieser Strecke vergehen rund zweieinhalb Jahre, mit einem chirurgischen Schritt und einer genehmigten Verlängerung bis zu dreieinhalb.
Die Behandlung findet in der Regel unter örtlicher Betäubung statt. So spüren Sie höchstens Druck, aber keine starken Schmerzen. Leichte Beschwerden nach der Sitzung lassen sich gut mit Schmerzmitteln behandeln.
Sobald Zahnfleischbluten, tiefe Zahnfleischtaschen oder Knochenschwund vorliegen, ist eine Therapie wichtig. Je früher wir behandeln, desto besser lassen sich Zähne erhalten. Warten erhöht das Risiko für Zahnlockerungen und Zahnverlust deutlich.
Die Zahnwurzeloberflächen werden unterhalb des Zahnfleischsaums gründlich gereinigt. Dabei entfernen wir Beläge, Bakterien und entzündetes Gewebe aus den Zahnfleischtaschen. Anschließend werden die Bereiche gespült und das Zahnfleisch kann sich wieder anlegen.
Bei sehr tiefen Taschen oder unzugänglichen Bereichen reicht die geschlossene Methode nicht aus. Dann wird das Zahnfleisch vorsichtig angehoben, um unter Sicht zu reinigen. Damit lassen sich auch schwer zugängliche Entzündungsherde vollständig erreichen.
In den ersten Tagen sollten Sie weiche Nahrung bevorzugen und auf Rauchen verzichten. Scharfe Speisen und Alkohol reizen das Zahnfleisch zusätzlich und sollten gemieden werden. Wir erklären Ihnen genau, welche Mundpflegeprodukte in dieser Phase geeignet sind.
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt bei vorliegendem Befund weite Teile der Grundtherapie. Für spezielle Verfahren oder häufigere Nachsorge können Eigenanteile entstehen. Wir erstellen vorab einen Heil- und Kostenplan zur sicheren Übersicht.
Mit guter Mundhygiene und regelmäßiger Erhaltungstherapie kann das Ergebnis viele Jahre stabil bleiben. Ohne Nachsorge kann sich die Entzündung jedoch wieder entwickeln. Das individuelle Risiko besprechen wir ausführlich im Beratungsgespräch.
Ja, Parodontose ist eine chronische Erkrankung mit Rückfallrisiko. Konsequente Pflege und regelmäßige Kontrollen senken dieses Risiko deutlich. Rauchen, Stress und bestimmte Allgemeinerkrankungen können Rückfälle zusätzlich begünstigen.
Ja, wir planen den Ablauf besonders schonend und mit viel Ruhe. Auf Wunsch setzen wir beruhigende Medikamente oder eine Sedierung ein, damit Sie entspannt bleiben. Gerne nehmen wir uns extra Zeit, um Ihre Fragen und Sorgen zu besprechen.
Vier Punkte, in der Reihenfolge, in der sie Patientinnen und Patienten beschäftigen. Erstens geht das Zahnfleisch zurück: Wenn die Schwellung abklingt, liegen Zahnhälse frei und die Zähne wirken länger. Zweitens werden diese Zahnhälse empfindlich; eine Übersichtsarbeit fand das bei 54 bis 55 Prozent der Behandelten, am stärksten in den ersten drei Wochen. Drittens braucht die Behandlung Zeit: Von der Diagnose bis zum Ende der unterstützenden Therapie vergehen nach den Fristen der PAR-Richtlinie rund zweieinhalb bis dreieinhalb Jahre. Viertens bleibt ein Rückfallrisiko, weil Parodontitis eine chronische Erkrankung ist. Was dem gegenübersteht: Ohne Behandlung schreitet der Knochenabbau weiter fort, und am Ende steht der Verlust der Zähne.
Sie wirken länger, ja — sie werden es nicht. Was sich ändert, ist die Höhe des Zahnfleischs. Vor der Behandlung ist es entzündlich geschwollen und liegt höher am Zahn, als der Knochen es trägt. Klingt die Entzündung ab, legt es sich an den tatsächlichen Knochenstand an, und der über Jahre entstandene Verlust wird sichtbar. Wie deutlich das ausfällt, hängt davon ab, wie weit die Erkrankung fortgeschritten war; eine allgemeingültige Millimeterangabe gibt es nicht. Zurück wächst das Gewebe von allein nicht.
Die unterstützende Parodontitistherapie beginnt drei bis sechs Monate nach Abschluss der Reinigung und umfasst nach der PAR-Richtlinie einen Zeitraum von zwei Jahren. Wie oft Sie in dieser Zeit kommen, hängt vom Grad der Erkrankung ab: bis zu zweimal bei Grad A, bis zu viermal bei Grad B, bis zu sechsmal bei Grad C. Reicht das nicht aus, kann der Zeitraum mit vorheriger Genehmigung der Krankenkasse um in der Regel höchstens sechs Monate verlängert werden. Was danach folgt, regelt die Richtlinie nicht; die europäische Fachgesellschaft geht von einer dauerhaften Betreuung mit zwei bis vier Sitzungen im Jahr aus.
Die systematische Behandlung ist bei entsprechendem Befund Kassenleistung und wird vorher von der Krankenkasse genehmigt. Außerhalb dieses Rahmens stehen nach § 10 Absatz 2 der PAR-Richtlinie die mikrobiologische Diagnostik und die lokale Antibiotikatherapie; die professionelle Zahnreinigung sowie regenerative Maßnahmen wie Membranen oder Knochenersatzmaterial kommen in der Richtlinie überhaupt nicht vor. Diese Leistungen werden nach der Gebührenordnung für Zahnärzte berechnet — die professionelle Zahnreinigung unter der Nummer 1040 mit 28 Punkten je Zahn, also 3,62 Euro je Zahn beim 2,3-fachen Satz. Welche Positionen bei Ihnen anfallen, steht vorab im Kostenvoranschlag.

Das sagen unsere Patienten

Ich habe mein erstes Implantat bekommen. Die Behandlung war absolut schmerzfrei und ich wurde super gut behandelt. Der Doktor und das Team nehmen sich Zeit und erklären alles was sie machen. Ich habe mich sehr gut aufgehoben gefühlt und kann diese Praxis wärmstens weiterempfehlen. Vielen lieben Dank!

Busta MoveBewertet auf Google

Ich bin seit 2020 Patient. Meine Anliegen konnte ich sehr gut mit Herrn Paetz und dem Team besprechen und meine Fragen konnten beantwortet werden. Handwerklich wahrscheinlich einer der besten Praxen Berlins.

Bartek StawiszynskiBewertet auf Google

Ich, als absoluter Angst Patient muss sagen, tolles Team. Sehr schnell ein Termin bekommen, mein Zahn Problem, war in kürzester Zeit vorbei und mit der Lachgas Therapie war es erträglich.

Dave WBewertet auf Google

Ich hatte eine Prophylaxe bei Frau Kern. Als Angstpatientin fühlte ich mich sehr gut aufgehoben. Absolut kompetent, empathisch und behutsam. Die Praxis ist perfekt für Angstpatienten.

Nina IffländerBewertet auf Google

Ich bin die klassische Angstpatientin und diese Praxis hat es geschafft, mich etwas aus meinem Trauma herauszuholen. Die Schwestern sind so bemüht und die Ärztinnen super einfühlsam.

Saskia ReicheBewertet auf Google

Sehr freundlicher Tresen, keine Wartezeit und äußerst kompetente Zahnärztin. Vor allem habe ich geschätzt, dass mir keine Behandlung aufgedrängt wurde. Ich bin begeistert!

Andrea GerischerBewertet auf Google

Medizinisch geprüft von Martin Paetz, Leitender Zahnarzt mit dem Schwerpunkt Chirurgie & Gründer von Wunschlachen — geprüft am 19.08.2026