
Schlechte Zähne: Ursachen, Folgen und moderne Lösungen
Die kurze Antwort
Schlechte Zähne haben fast nie nur eine Ursache. Bei Kindern gilt: Karies an Milchzähnen gehört behandelt, und ab dem 6. Lebensmonat trägt die Kasse sechs Früherkennungstermine.
- Erster Zahnarzttermin und Früherkennung bis zum sechsten Geburtstag
- sechs Untersuchungen: Z1 bis Z3 vom 6. bis zum vollendeten 33. Lebensmonat (Mindestabstand 4 Monate), Z4 bis Z6 vom 34. bis zum vollendeten 72. Lebensmonat (Mindestabstand 12 Monate)
- Fluoridlack in der Praxis
- zweimal je Kalenderhalbjahr vom 6. bis zum vollendeten 72. Lebensmonat
- Individualprophylaxe ab dem sechsten Geburtstag
- einmal je Kalenderhalbjahr bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, dazu Anspruch auf Versiegelung der bleibenden Molaren 6 und 7
- Milchzahnkaries bei Berliner Dreijährigen (2016)
- 83,8 Prozent naturgesund, 13,3 Prozent behandlungsbedürftig; von den kariösen Milchzähnen waren 70,0 Prozent nicht versorgt
- Kreidezähne (MIH) bei Zwölfjährigen
- 15,3 Prozent betroffen, davon 63,3 Prozent mit milder Form; 2014 waren es noch 28,7 Prozent
- Zahnpasta und Fluorid: was in welchem Alter gilt
- bis zum 12. Lebensmonat entweder Fluoridtablette und fluoridfreie Zahnpasta oder 1.000 ppm Fluorid reiskorngroß — auf keinen Fall beides; ab dem 12. Lebensmonat reiskorngroß mit 1.000 ppm, ab dem zweiten Geburtstag erbsengroß
Die Zahlen zur Vorsorge stammen aus dem SGB V und den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses, Stand August 2026. Die Kariesdaten sind Bevölkerungswerte, keine Aussage über Ihr Kind. Was für Ihr Kind gilt, ergibt die Untersuchung.

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Ab dem ersten Zahn bis zum ersten Geburtstag
Sobald der erste Zahn da ist, wird zweimal täglich geputzt. Für das Fluorid gibt es bis zum ersten Geburtstag zwei Wege, und die 2021 abgestimmte Handlungsempfehlung des Netzwerks Gesund ins Leben, an der die zahnmedizinischen und kinderärztlichen Fachgesellschaften beteiligt waren, stellt sie ausdrücklich nebeneinander: entweder die Fluoridtablette mit Vitamin D wie bisher und dazu eine fluoridfreie Zahnpasta — oder eine Zahnpasta mit 1.000 ppm Fluorid in reiskorngroßer Menge und dann keine Fluoridtablette, sondern eine Tablette, die nur Vitamin D enthält. Wörtlich heißt es dort: „Es soll auf keinen Fall beides verwendet werden (fluoridhaltige Zahnpasta und Fluoridtablette).“ Ab dem 12. Lebensmonat gilt für alle Kinder die reiskorngroße Menge mit 1.000 ppm Fluorid. Welcher Weg für Ihr Kind gilt, klären Sie mit der Kinderärztin oder dem Kinderarzt. In diesem Alter putzen die Eltern; die Früherkennungs-Richtlinie sieht dafür die praktische Anleitung der Betreuungspersonen in der Praxis ausdrücklich vor. Im selben Zeitraum, vom 6. bis zum vollendeten 9. Lebensmonat, liegt der erste Zahnarzttermin Z1. Wie die Milchzahnpflege im Alltag aussieht, steht auf einer eigenen Seite.
Ab dem zweiten Geburtstag
Vom 12. bis zum 24. Lebensmonat bleibt es bei der reiskorngroßen Menge mit 1.000 ppm Fluorid, jetzt ohne Alternative und ohne Fluoridtablette. Ab dem zweiten Geburtstag wächst die Menge von reiskorn- auf erbsengroß, der Fluoridgehalt bleibt bei 1.000 ppm, geputzt wird weiter zweimal täglich. Der Nuckelflaschengebrauch ist jetzt der Punkt, den die Richtlinie in der Anamnese ausdrücklich abfragt: Zuckerhaltige Getränke, die über den Tag verteilt genuckelt werden, sind der klassische Weg in die frühkindliche Karies; was stattdessen zu einer zahnfreundlichen Ernährung gehört, haben wir gesondert zusammengestellt. Zwischen dem 34. und dem 72. Lebensmonat folgen die Termine Z4, Z5 und Z6.
Ab dem sechsten Geburtstag
Jetzt beginnt die Individualprophylaxe: eine Untersuchung je Kalenderhalbjahr, dazu Mundhygienestatus, Aufklärung, Anleitung und Fluoridierung. Etwa zur selben Zeit brechen die ersten bleibenden Backenzähne durch, die Sechser. Ihre Fissuren lassen sich versiegeln, solange sie kariesfrei sind — die Individualprophylaxe-Richtlinie empfiehlt, das so früh wie möglich zu tun, auch wenn der erste Molar schon vor dem sechsten Geburtstag durchbricht. Nachputzen bleibt sinnvoll, solange Ihr Kind die Zähne nicht selbst zuverlässig sauber bekommt.
Ab zwölf Jahren
Ab dem zwölften Geburtstag wird bei jeder halbjährlichen Untersuchung das Datum ins Bonusheft eingetragen. Das ist kein Formalismus: § 55 des Fünften Sozialgesetzbuchs knüpft daran später den höheren Festzuschuss beim Zahnersatz — 70 Prozent statt 60 Prozent nach fünf lückenlosen Jahren, 75 Prozent nach zehn. Ein Bonusheft, das mit zwölf beginnt, ist mit siebzehn bereits fünf Jahre alt.
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Das sagen unsere Patienten
Ich habe mein erstes Implantat bekommen. Die Behandlung war absolut schmerzfrei und ich wurde super gut behandelt. Der Doktor und das Team nehmen sich Zeit und erklären alles was sie machen. Ich habe mich sehr gut aufgehoben gefühlt und kann diese Praxis wärmstens weiterempfehlen. Vielen lieben Dank!
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Sehr freundlicher Tresen, keine Wartezeit und äußerst kompetente Zahnärztin. Vor allem habe ich geschätzt, dass mir keine Behandlung aufgedrängt wurde. Ich bin begeistert!
