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Welchen Zahnersatz übernimmt die Krankenkasse?

Welchen Zahnersatz übernimmt die Krankenkasse?

Zahnersatz ist ein wichtiger Bestandteil der Zahnmedizin. Er ermöglicht die Funktionalität des Gebisses wiederherzustellen. Viele Patienten fragen sich, was übernimmt die Krankenkasse in Bezug auf Zahnersatz. In diesem Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen.
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Die kurze Antwort

Die gesetzliche Krankenkasse beteiligt sich am Zahnersatz mit einem befundbezogenen Festzuschuss, der sich an der Regelversorgung orientiert – also an einfachen, funktionalen Kronen, Brücken und Prothesen. Höherwertige Materialien wie Vollkeramik zahlen Versicherte als Eigenanteil selbst; Implantate sind bis auf seltene medizinische Ausnahmen Privatleistung. Grundlage der Erstattung ist der vorab genehmigte Heil- und Kostenplan.

Bezuschusst
Kronen, Brücken sowie Teil- und Vollprothesen in der Standardausführung über den befundbezogenen Festzuschuss
Meist Privatleistung
Implantate (außer in seltenen medizinisch begründeten Ausnahmefällen) und ästhetisch hochwertigere Materialien wie Vollkeramik
Ablauf
Der Zahnarzt erstellt einen Heil- und Kostenplan, die Kasse genehmigt ihn und zahlt den Festzuschuss; der Eigenanteil verbleibt beim Patienten

Diese Informationen ersetzen keine individuelle Beratung. Der konkrete Zuschuss hängt vom Befund ab und wird über den Heil- und Kostenplan verbindlich festgelegt.

Was ist Zahnersatz?

Was ist Zahnersatz?

Zahnersatz umfasst alle zahnmedizinischen Maßnahmen, die zur Wiederherstellung von fehlenden oder beschädigten Zähnen eingesetzt werden. Er kann in verschiedenen Formen vorliegen, darunter Kronen, Brücken, Prothesen und Implantate. Zahnersatz wird verwendet, um die Funktionalität des Gebisses zu erhalten, insbesondere wenn Zähne fehlen oder stark beschädigt sind.
Was zahlt die Krankenkasse bei Zahnersatz?

Was zahlt die Krankenkasse bei Zahnersatz?

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt einen Teil der Kosten für Zahnersatz, jedoch nicht den gesamten Betrag. Die Höhe der Erstattung hängt von verschiedenen Faktoren ab. Darunter der Art des Zahnersatzes, der Notwendigkeit der Behandlung und dem Versicherungsstatus des Patienten. In der Regel übernimmt die Krankenkasse nur die grundlegenden, funktionellen Maßnahmen.
1. Kronen und Brücken

1. Kronen und Brücken

Kronen und Brücken sind zwei der häufigsten Arten von Zahnersatz, die von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden. Eine Krone wird verwendet, um einen beschädigten Zahn zu schützen und seine Funktion zu erhalten. Eine Brücke hingegen kann mehrere Zähne ersetzen, die durch Karies oder Unfälle verloren gegangen sind. Die Krankenkasse übernimmt in der Regel die Kosten für eine einfache, metallische Krone oder Brücke. Bei ästhetischen Ansprüchen, z.B. bei Kronen oder Brücken aus Keramik, müssen die Patienten in der Regel selbst zahlen.
2. Prothesen

2. Prothesen

Eine Prothese wird verwendet, wenn mehrere Zähne fehlen und nicht mit Kronen oder Brücken ersetzt werden können. Es gibt verschiedene Arten von Prothesen. Darunter die Teilprothese, die nur einen Teil des Gebisses ersetzt, und die Vollprothese, die das gesamte Gebiss ersetzt. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt auch hier nur einen Teil der Kosten. Der Zuschuss basiert auf der sogenannten Festzuschussregelung. Dieser richtet sich nach dem individuellen Befund und der Notwendigkeit des Zahnersatzes. Auch hier müssen Patienten für bestimmte Prothesenarten oder ästhetische Anpassungen zusätzliche Kosten tragen.
3. Implantate

3. Implantate

Implantate gelten als die modernste Form des Zahnersatzes. Sie ersetzen den fehlenden Zahn durch einen künstlichen Zahnwurzelsatz, die in den Kieferknochen eingepflanzt wird. Implantate sind besonders stabil und langlebig und bieten eine ästhetische Lösung, da sie wie natürliche Zähne aussehen. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt in der Regel keine Kosten für Implantate.
Was übernimmt die Krankenkasse bei Zahnersatz?

Was übernimmt die Krankenkasse bei Zahnersatz?

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt grundsätzlich nur die sogenannten „Regelleistungen“, die den Mindeststandard der Behandlung darstellen. Bei Zahnersatz bedeutet dies, dass die Kasse nur die Kosten für einfache, funktionale Maßnahmen abdeckt. Ästhetische oder hochwertige Materialien werden nicht berücksichtigt. Für hochwertigere Materialien, wie etwa vollkeramische Kronen oder Brücken, müssen Patienten in der Regel selbst aufkommen. Festzuschüsse Die Krankenkasse gewährt einen Festzuschuss für Zahnersatz. Dieser richtet sich nach der Art des Zahnersatzes und dem individuellen Befund. Der Festzuschuss deckt nur einen Teil der Kosten ab. Der verbleibende Eigenanteil des Patienten für die Restkosten hängt von der Wahl des Materials und der Behandlung ab. Der Festzuschuss wird in der Regel nur für den „Standard-Zahnersatz“ gewährt, der den funktionalen Anforderungen entspricht. Zahnzusatzversicherung Viele Patienten entscheiden sich für eine Zahnzusatzversicherung. Diese Versicherungen übernehmen einen Teil der Kosten, die von der Krankenkasse nicht gedeckt werden. Zusätzlich bieten sie eine umfangreichere Abdeckung für zahnmedizinische Leistungen. Dies ist jedoch abhängig von dem jeweiligen Tarif.
Wann und wie werden die Kosten für Zahnersatz erstattet?

Wann und wie werden die Kosten für Zahnersatz erstattet?

Die Erstattung durch die Krankenkasse erfolgt in der Regel auf der Grundlage des Heil- und Kostenplans (HKP). Dieser wird von dem Zahnarzt erstellt und zur Genehmigung bei der Krankenkasse eingereicht. Der HKP enthält eine detaillierte Aufstellung der geplanten Behandlung und der damit verbundenen Kosten. Nachdem die Krankenkasse den Plan genehmigt hat, übernimmt sie den Festzuschuss. In den meisten Fällen wird dieser vorab bezahlt. Der Eigenanteil des Patienten ist direkt nach Abschluss der Behandlung zu begleichen.

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Häufige Fragen zum Zahnersatz und der Übernahme durch die Krankenkasse

Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für grundlegenden Zahnersatz, wie Kronen, Brücken und Prothesen. In der Regel nur in der Standardausführung. Hochwertige Materialien müssen vom Patienten selbst getragen werden.
Implantate werden in der Regel nicht von der Krankenkasse übernommen. Es sei denn, sie sind aus medizinischen Gründen notwendig. Ein Teil der Kosten kann jedoch unter bestimmten Umständen gedeckt werden. Wir unterstützen Sie bei der Kommunikation mit Ihrer Krankenkasse.
Der Festzuschuss richtet sich nach der Art des Zahnersatzes und dem individuellen Befund. Er deckt einen Teil der Kosten ab.
Eine Standardfüllung entspricht der einfachen, funktionalen Lösung. Hochwertige Füllungen bestehen aus ästhetisch ansprechenderen Materialien, die oft zusätzliche Kosten verursachen.
Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für eine metallische Krone. Jedoch nicht für zahnfarbene Keramikkronen, die als ästhetisch anspruchsvoller gelten.
Ohne eine Zahnzusatzversicherung müssen Patienten in der Regel einen erheblichen Eigenanteil für hochwertigen Zahnersatz bezahlen.
Ja, Sie können die Behandlungskosten im Voraus bezahlen.
Der Festzuschuss wird in der Regel vorab von der Krankenkasse genehmigt und bei der Behandlung direkt abgezogen.

Das sagen unsere Patienten

Ich habe mein erstes Implantat bekommen. Die Behandlung war absolut schmerzfrei und ich wurde super gut behandelt. Der Doktor und das Team nehmen sich Zeit und erklären alles was sie machen. Ich habe mich sehr gut aufgehoben gefühlt und kann diese Praxis wärmstens weiterempfehlen. Vielen lieben Dank!

Busta MoveBewertet auf Google

Ich bin seit 2020 Patient. Meine Anliegen konnte ich sehr gut mit Herrn Paetz und dem Team besprechen und meine Fragen konnten beantwortet werden. Handwerklich wahrscheinlich einer der besten Praxen Berlins.

Bartek StawiszynskiBewertet auf Google

Ich, als absoluter Angst Patient muss sagen, tolles Team. Sehr schnell ein Termin bekommen, mein Zahn Problem, war in kürzester Zeit vorbei und mit der Lachgas Therapie war es erträglich.

Dave WBewertet auf Google

Ich hatte eine Prophylaxe bei Frau Kern. Als Angstpatientin fühlte ich mich sehr gut aufgehoben. Absolut kompetent, empathisch und behutsam. Die Praxis ist perfekt für Angstpatienten.

Nina IffländerBewertet auf Google

Ich bin die klassische Angstpatientin und diese Praxis hat es geschafft, mich etwas aus meinem Trauma herauszuholen. Die Schwestern sind so bemüht und die Ärztinnen super einfühlsam.

Saskia ReicheBewertet auf Google

Sehr freundlicher Tresen, keine Wartezeit und äußerst kompetente Zahnärztin. Vor allem habe ich geschätzt, dass mir keine Behandlung aufgedrängt wurde. Ich bin begeistert!

Andrea GerischerBewertet auf Google

Medizinisch geprüft von Martin Paetz, Leitender Zahnarzt mit dem Schwerpunkt Chirurgie & Gründer von Wunschlachen — geprüft am 01.06.2026