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Abrechnung beim Zahnarzt – Was Sie wissen sollten

Abrechnung beim Zahnarzt – Was Sie wissen sollten

Die Abrechnung beim Zahnarzt wirft bei vielen Patienten Fragen auf. Wer bekommt wann welche Rechnung und wie setzen sich die Kosten zusammen? In unserer Praxis Wunschlachen in Berlin legen wir großen Wert auf Transparenz. Wir erklären Ihnen hier ausführlich, wie Zahnarzt Rechnungen entstehen,...
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Die kurze Antwort

Zahnarztrechnungen setzen sich aus dokumentierten Leistungen zusammen und werden je nach Versicherung unterschiedlich abgerechnet: Kassenleistungen über die Krankenkasse (BEMA), private und Zusatzleistungen über die GOZ direkt mit Ihnen. Vor umfangreicheren Behandlungen erhalten Sie einen Heil- und Kostenplan, der die zu erwartenden Kosten transparent macht.

Zahnarzt-Rechnungen: Einblick in den Ablauf

Zahnarzt-Rechnungen: Einblick in den Ablauf

Grundlage für jede Abrechnung bildet die sorgfältige Dokumentation der durchgeführten Therapien. Diese Dokumentation ist gesetzlich vorgeschrieben und stellt sicher, dass nur tatsächlich erbrachte Leistungen abgerechnet werden. Sie dient nicht nur als Nachweis für die Praxis, sondern auch als Grundlage für die Abrechnung mit den Krankenkassen oder mit dem Patienten direkt.
BEMA oder GOZ. Abrechnung je nach Versicherungsstatus

BEMA oder GOZ. Abrechnung je nach Versicherungsstatus

Ob Sie als Patient eine Rechnung erhalten, hängt davon ab, ob Sie gesetzlich oder privat versichert sind. Kassenpatienten werden über den sogenannten Bewertungsmaßstab zahnärztlicher Leistungen (BEMA) abgerechnet. Dieses System verwendet ein Punktesystem, bei dem jede Leistung mit einer bestimmten Punktzahl bewertet ist.
Der Gesamtwert ergibt sich durch Multiplikation mit dem aktuell gültigen Punktwert. Diese Abrechnung erfolgt über die Kassenzahnärztliche Vereinigung (KZV) und wird nicht direkt an Sie als Patient weitergeleitet.
Privatpatienten hingegen erhalten eine direkte Zahnarzt-Rechnung. Hier kommt die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) zum Einsatz. In Einzelfällen wird diese durch die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ergänzt.
In Ihrer Rechnung sind alle Einzelleistungen detailliert aufgeführt. Auch gesetzlich Versicherte, die sich für individuelle Zusatzleistungen entscheiden, erhalten für diese Bestandteile eine GOZ-Rechnung.
Wann kommt die Rechnung vom Zahnarzt?

Wann kommt die Rechnung vom Zahnarzt?

Die Frage „Wann kommt die Rechnung vom Zahnarzt?“ ist berechtigt. Die Antwort hängt von Ihrem Versicherungsstatus sowie der gewählten Behandlung ab. Kassenleistungen werden direkt zwischen Praxis und KZV abgerechnet. Sie erhalten daher keine Rechnung.
Nur wenn Sie sich für individuelle Zusatzleistungen entscheiden, wie z. B. eine ästhetisch anspruchsvolle Füllung oder Zahnersatz außerhalb der Regelversorgung, erhalten Sie eine private Rechnung.
Bei Privatpatienten wird die Rechnung in der Regel wenige Tage nach Abschluss der Behandlung zugestellt. Häufig über einen externen Abrechnungsdienstleister, mit dem viele Zahnarztpraxen zusammenarbeiten. Dadurch profitieren Sie von zusätzlichen Services wie Ratenzahlung, digitaler Rechnungseinsicht oder direkter Kommunikation.
Rechnung vom Zahnarzt ohne Absprache?

Rechnung vom Zahnarzt ohne Absprache?

Ein häufiger Kritikpunkt ist der Erhalt einer Rechnung vom Zahnarzt, ohne vorherige Absprache. In unserer Praxis Wunschlachen vermeiden wir das durch eine ausführliche Beratung vor jeder Behandlung. Behandlungen, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden, werden grundsätzlich vorab besprochen und schriftlich bestätigt.
Sollten Sie dennoch eine Rechnung ohne erkennbare Absprache erhalten, sprechen Sie uns bitte an. Wir klären das gemeinsam.
Zahnarzt-Rechnung bei der Krankenkasse einreichen

Zahnarzt-Rechnung bei der Krankenkasse einreichen

Wenn Sie privat versichert sind, müssen Sie Ihre Rechnung in der Regel selbst bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Das gilt auch für viele gesetzlich Versicherte mit einer Zahnzusatzversicherung, die bestimmte Leistungen rückwirkend erstattet. Achten Sie darauf, die Rechnung vollständig und fristgerecht einzureichen. Bei Unklarheiten beraten wir Sie gerne, welche Angaben notwendig sind und wie Sie die Unterlagen korrekt einreichen.
Zahnarzt-Rechnung von der Steuer absetzen

Zahnarzt-Rechnung von der Steuer absetzen

Viele Patienten fragen sich, ob sie Zahnarzt-Rechnungen steuerlich geltend machen können. Grundsätzlich gilt: Privat gezahlte Gesundheitskosten können als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer abgesetzt werden. Diese müssen jedoch eine zumutbare Eigenbelastungsgrenze übersteigen.
Bewahren Sie daher alle Rechnungen und Zahlungsbelege gut auf. Auch Eigenanteile bei Zahnersatz oder professionelle Zahnreinigungen können steuerlich relevant sein.
Externe Abrechnungsdienstleister: Vorteile für Praxis und Patient

Externe Abrechnungsdienstleister: Vorteile für Praxis und Patient

In unserer Praxis Wunschlachen arbeiten wir mit einem erfahrenen Abrechnungsdienstleister zusammen. Für Sie als Patient bedeutet das vor allem eins: mehr Service. Sie erhalten Ihre Rechnung strukturiert und verständlich aufgeschlüsselt, können auf Wunsch Ratenzahlung vereinbaren und Ihre Dokumente online verwalten.
Für die Praxis ist dies eine verwaltungstechnische Entlastung. So können wir uns voll auf Ihre Behandlung konzentrieren.
Fazit: Transparenz schafft Vertrauen

Fazit: Transparenz schafft Vertrauen

Die Abrechnung beim Zahnarzt ist kein Buch mit sieben Siegeln. Wir sorgen dafür, dass Sie im Klaren über künftige Kosten sind. Das schaffen wir mit klarer Kommunikation, schriftlichen Vereinbarungen und einem strukturierten Abrechnungssystem.
Sollten Sie dennoch Fragen zur Rechnung oder zur Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse haben, sprechen Sie uns gerne an. Wir helfen Ihnen weiter.

Ihre Zahnarztpraxis in Berlin – Standorte

Unsere Zahnarztpraxen in Berlin befinden sich in Reinickendorf, Schöneberg, Friedrichstraße und Charlottenburg. Wir bieten Ihnen hochwertige Behandlungen und moderne Technologie. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin beim Zahnarzt. Online oder telefonisch für ein strahlendes Lächeln.

Allgemeine Zahnmedizin und Chirurgie

Reinickendorf

Zahnarzt & Implantate

Gotthardstr. 27, 13407 Berlin
Tel.: 030 / 495 20 10[email protected]

Mo-Do: 08:00–20:00 Fr: 08:00–14:00

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Schöneberg

Zahnarzt & Implantate

Bayerischer Platz 7, 10779 Berlin
Tel.: 030 / 854 44 83[email protected]

Mo-Do: 08:00–20:00 Fr: 08:00–14:00

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Friedrichstraße

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Friedrichstraße 147, 10117 Berlin
Tel.: 030 / 959 990 644[email protected]

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Tel.: 030 / 233 290 390[email protected]

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Kieferorthopädie und Kinderzahnmedizin

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FAQ – Häufige Fragen zur Zahnarzt-Rechnung

Bei Privatpatienten meist wenige Tage nach der Behandlung, bei Kassenpatienten nur für private Zusatzleistungen.
Nein, es sei denn Sie wählen Leistungen, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden (z. B. ästhetische Versorgungen).
Sprechen Sie Ihre Praxis direkt an. Oft handelt es sich um Missverständnisse, die geklärt werden können.
Ja, wenn sie nicht im Rahmen einer zumutbaren Belastung liegt. z. B. bei hohen Eigenanteilen.
BEMA gilt für gesetzlich Versicherte (Kassenpatienten), GOZ für privat erbrachte Leistungen oder Privatpatienten.
Sie senden die Originalrechnung zusammen mit einem Erstattungsantrag an Ihre Versicherung. Bei Fragen helfen wir gern weiter.
Nach Mahnungen kann ein Inkassoverfahren eingeleitet werden. Kontaktieren Sie uns bei Zahlungsproblemen frühzeitig.
Ja, viele externe Abrechnungsdienstleister bieten flexible Ratenmodelle an. Auch unsere Praxis nutzt diesen Service.
Ja, wenn Sie individuelle Wunschleistungen außerhalb der Kassenversorgung wählen.
Leistungsbeschreibung, Datum, Gebührensätze (nach GOZ/GOÄ), Rechnungsnummer, ggf. Steuernummer. Wir erstellen alle Rechnungen normgerecht.

Das sagen unsere Patienten

Ich habe mein erstes Implantat bekommen. Die Behandlung war absolut schmerzfrei und ich wurde super gut behandelt. Der Doktor und das Team nehmen sich Zeit und erklären alles was sie machen. Ich habe mich sehr gut aufgehoben gefühlt und kann diese Praxis wärmstens weiterempfehlen. Vielen lieben Dank!

Busta MoveBewertet auf Google

Ich bin seit 2020 Patient. Meine Anliegen konnte ich sehr gut mit Herrn Paetz und dem Team besprechen und meine Fragen konnten beantwortet werden. Handwerklich wahrscheinlich einer der besten Praxen Berlins.

Bartek StawiszynskiBewertet auf Google

Ich, als absoluter Angst Patient muss sagen, tolles Team. Sehr schnell ein Termin bekommen, mein Zahn Problem, war in kürzester Zeit vorbei und mit der Lachgas Therapie war es erträglich.

Dave WBewertet auf Google

Ich hatte eine Prophylaxe bei Frau Kern. Als Angstpatientin fühlte ich mich sehr gut aufgehoben. Absolut kompetent, empathisch und behutsam. Die Praxis ist perfekt für Angstpatienten.

Nina IffländerBewertet auf Google

Ich bin die klassische Angstpatientin und diese Praxis hat es geschafft, mich etwas aus meinem Trauma herauszuholen. Die Schwestern sind so bemüht und die Ärztinnen super einfühlsam.

Saskia ReicheBewertet auf Google

Sehr freundlicher Tresen, keine Wartezeit und äußerst kompetente Zahnärztin. Vor allem habe ich geschätzt, dass mir keine Behandlung aufgedrängt wurde. Ich bin begeistert!

Andrea GerischerBewertet auf Google

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Medizinisch geprüft von Martin Paetz, Leitender Zahnarzt mit dem Schwerpunkt Chirurgie & Gründer von Wunschlachen — geprüft am 24.07.2026