Zum Inhalt springen
Dental Bonding: Zahnform direkt mit Komposit korrigieren

Dental Bonding: Zahnform direkt mit Komposit korrigieren

Beim Dental Bonding trägt die Zahnärztin oder der Zahnarzt zahnfarbenes Kompositmaterial direkt auf den Zahn auf, formt es im Mund und härtet es mit Licht aus. Damit lassen sich eine kleine Lücke zwischen den Schneidezähnen schließen, eine abgebrochene Ecke ergänzen oder ein zu schmaler Zahn verbreitern. Abformung und Labor entfallen dabei, ein Provisorium auch.
Die zahnmedizinische Fachbezeichnung dafür ist direkte Zahnformkorrektur mit Komposit. Auf dieser Seite finden Sie, wie die Behandlung abläuft, was die aktuelle S3-Leitlinie dazu empfiehlt, wie sich der Preis nach der Gebührenordnung für Zahnärzte zusammensetzt und wann die gesetzliche Krankenkasse beteiligt ist.
4,9 von 5 basierend auf über 290 Bewertungen

Die kurze Antwort

Dental Bonding korrigiert die Zahnform direkt mit Komposit, meist in einer Sitzung. In einer Studie über 15 Jahre blieben 98,5 Prozent der Aufbauten funktionsfähig, Reparaturen mitgerechnet.

Dauer
Meist eine Sitzung; ein Provisorium ist nicht nötig, weil kein Werkstück im Labor gefertigt wird.
Kosten je Zahn nach GOZ
Für eine Kompositrestauration in Adhäsivtechnik (Ziffern 2060 bis 2120) ergeben sich je nach Zahl der Flächen 68,17 € bis 99,60 € je Zahn zum 2,3-fachen Regelsatz; der volle Gebührenrahmen reicht von 29,64 € bis 151,57 €.
Abrechnung und Steigerungssatz
Privatleistung nach der GOZ: Punktzahl × Punktwert (5,62421 Cent) × Steigerungssatz; Rahmen 1,0- bis 3,5-fach (§ 5 Abs. 1). Über 2,3 nur bei Besonderheiten, je Leistung schriftlich zu begründen (§ 10 Abs. 3); bei geringerem Aufwand darunter. Über 3,5 nur mit Vereinbarung vorab (§ 2 GOZ).
Kassenleistung
Bei rein ästhetischer Korrektur keine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse (§ 27 Abs. 1 SGB V). Liegt ein behandlungsbedürftiger Defekt vor, besteht Anspruch auf eine Füllung als Sachleistung.
Haltbarkeit in Studien
In einer Mehrzentrenstudie mit 667 Restaurationen lag das funktionelle Überleben nach 15 Jahren bei 98,5 % – Reparaturen mitgerechnet. Bis zum ersten Versagen gerechnet lagen 84,6 % nach 5 Jahren.
Leitlinie
Die S3-Leitlinie 083-028 (Stand Januar 2024) empfiehlt für Zahnformkorrekturen im Frontzahnbereich direkte Kompositmaterialien mit dem höchsten Empfehlungsgrad A.

Welche Positionen in Ihrem Fall anfallen, entscheidet der Befund. Die voraussichtlichen Kosten erhalten Sie vor Behandlungsbeginn in Textform (§ 630c Abs. 3 BGB). Die Beträge sind aus der GOZ berechnet und ersetzen keinen Kostenvoranschlag.

Hände halten ein Kiefermodell mit aufgeklebten Brackets und Drahtbogen, eine Sonde zeigt auf ein Bracket.

Was Dental Bonding ist – und wovon es sich unterscheidet

Bonding heißt im Englischen schlicht Verbindung und beschreibt in der Zahnmedizin das Verkleben von Material mit dem Zahnschmelz. Der Begriff wird für zwei völlig verschiedene Behandlungen benutzt, und genau daran scheitern viele Suchen.
In der Kieferorthopädie meint Bonding das Aufkleben von Brackets, Aligner-Attachments oder Retainern – dabei geht es um Zahnbewegung, nicht um Aussehen. Beim Dental Bonding im ästhetischen Sinn dagegen wird Kompositmaterial in mehreren Schichten auf den sichtbaren Zahn aufgebaut, um seine Form oder seine Farbe zu verändern. Die S3-Leitlinie zählt darunter Zahnumformungen, Zahnstellungskorrekturen, Lückenschlüsse, Zahnverbreiterungen und Zahnfarbkorrekturen im Frontzahnbereich.
Gemeinsam ist beiden nur die Klebetechnik. Der Schmelz wird konditioniert, ein Haftvermittler aufgetragen und das Material mit Licht ausgehärtet. Alles andere – Ziel, Ablauf, Dauer und Abrechnung – ist unterschiedlich.

Wofür Dental Bonding infrage kommt

Lückenschluss zwischen den Schneidezähnen
Eine sichtbare Lücke zwischen den mittleren Schneidezähnen, fachlich Diastema, lässt sich durch beidseitiges Anfügen von Komposit optisch schließen. Die S3-Leitlinie nennt den Lückenschluss ausdrücklich.
Zahnverbreiterung und Umformung
Ein zu schmaler oder in der Form abweichender Zahn kann durch aufgebautes Komposit an die Nachbarzähne angeglichen werden; die Leitlinie führt Zahnumformungen und Zahnverbreiterungen als eigene Indikationen.
Abgebrochene Schneidekante
Nach einem Unfall oder einer Fraktur kann die fehlende Ecke direkt ergänzt werden. Die von der Leitlinie zitierte Studie von Lempel und Kollegen aus dem Jahr 2017 untersuchte genau diese Gruppe: frakturierte Oberkieferfrontzähne und Lückenschlüsse.
Zahnfarbkorrektur an einzelnen Zähnen
Weicht ein einzelner Zahn in der Farbe deutlich ab, nennt die Leitlinie die Zahnfarbkorrektur mit Komposit als Möglichkeit. Für eine Aufhellung aller Zähne ist Bleaching der andere Weg.
Abgenutzte Frontzähne
Bei abradierten Frontzähnen liegen mit den Arbeiten von Poyser und Al-Khayatt Nachbeobachtungen über bis zu sieben Jahre vor, mit Überlebensraten von 85 Prozent. Ob eine Abnutzung zuerst ursächlich abgeklärt werden muss, etwa bei Knirschen, klären wir vorher.
Zahnhalsdefekte am Zahnfleischrand
Keilförmige Defekte am Zahnhals fallen in die Restaurationsklasse V, für die die S3-Leitlinie ein eigenes Kapitel führt. Anders als bei einer reinen Formkorrektur hat ein solcher Defekt meist Krankheitswert, und das ändert die Frage der Kostenübernahme.

Was die aktuelle Leitlinie zu Bonding sagt

Für dieses Thema gibt es seit Januar 2024 eine eigene S3-Leitlinie: „Direkte Kompositrestaurationen an bleibenden Zähnen im Front- und Seitenzahnbereich", herausgegeben von der Deutschen Gesellschaft für Zahnerhaltung und der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde, geführt im AWMF-Register unter 083-028. S3 ist die höchste Entwicklungsstufe einer medizinischen Leitlinie in Deutschland.
Ihre Empfehlung 9 lautet wörtlich: Für Zahnformkorrekturen im Frontzahnbereich sollen direkte Kompositmaterialien zur Anwendung kommen. Diese Empfehlung trägt den Empfehlungsgrad A, also die stärkste Stufe. In der Leitliniengruppe wurde sie einstimmig mit 16 zu 0 Stimmen im starken Konsens verabschiedet. Die zugehörige Empfehlung 10 ergänzt, dass zur Zahnformkorrektur im Frontzahnbereich wann immer möglich zahnhartsubstanzschonende direkte Vorgehensweisen bevorzugt werden sollen und indirekte Keramikveneers als Alternative zur Anwendung kommen können.
Die Leitlinie sagt aber auch, dass es sich oft um elektive Eingriffe handelt. Und dass der Behandler für direkte Zahnformkorrekturen ein hohes Maß an technischer Fertigkeit aufweisen muss. Beides gehört zu einer ehrlichen Darstellung dazu.
Illustration: zahnfarbenes Kunststoffmaterial auf einem Backenzahn wird mit blauem Licht ausgehärtet.

Wie eine Bonding-Sitzung abläuft

Am Anfang steht eine eingehende Untersuchung. Vor jeder ästhetischen Korrektur muss geklärt sein, ob Zahn und Zahnfleisch gesund sind und ob eine Ursache wie Karies, Knirschen oder eine Fehlstellung dahintersteckt. Danach besprechen wir Form und Farbe und halten die geplanten Leistungen in einem schriftlichen Heil- und Kostenplan fest.
Bei der eigentlichen Behandlung wird die Zahnoberfläche gereinigt und trockengelegt, häufig mit Spanngummi, weil Feuchtigkeit die Klebeverbindung stört. Anschließend wird der Schmelz konditioniert, der Haftvermittler aufgetragen und das Komposit in mehreren Schichten aufgebaut und jeweils mit Licht ausgehärtet. Zum Schluss wird die Form ausgearbeitet und die Oberfläche poliert. Kontrolliert wird dabei auch der Biss.
Weil kein Abdruck und kein zahntechnisches Labor beteiligt sind, ist meist keine zweite Sitzung und kein Provisorium nötig. Für eine spätere Kontrolle mit Nachpolieren sieht die Gebührenordnung eine eigene Position vor.
Zahnarzt im blauen Kasack erklärt einer Patientin im Behandlungszimmer etwas mit beiden Zeigefingern.

Dental Bonding Kosten: so entsteht der Betrag

Eine ästhetische Formkorrektur ist eine Privatleistung und wird nach der Gebührenordnung für Zahnärzte abgerechnet. Der Preis setzt sich aus drei Größen zusammen: der festen Punktzahl der jeweiligen Gebührenposition, dem gesetzlich festgelegten Punktwert von 5,62421 Cent nach § 5 Abs. 1 GOZ und dem Steigerungssatz zwischen dem 1,0-fachen und dem 3,5-fachen, den die Praxis nach billigem Ermessen anhand von Schwierigkeit, Zeitaufwand und den Umständen der Ausführung bestimmt (§ 5 Abs. 2 Satz 1 GOZ).
Für Kompositrestaurationen in Adhäsivtechnik führt das Gebührenverzeichnis die Ziffern 2060 bis 2120, gestaffelt nach der Zahl der bearbeiteten Flächen: 527 Punkte einflächig, 556 Punkte zweiflächig, 642 Punkte dreiflächig und 770 Punkte bei mehr als drei Flächen. Zum 2,3-fachen Satz, der nach § 5 Abs. 2 GOZ die durchschnittliche Leistung abbildet, ergeben sich daraus 68,17 Euro, 71,92 Euro, 83,05 Euro und 99,60 Euro je Zahn. Der volle Rahmen der Gebührenordnung reicht von 29,64 Euro bis 151,57 Euro je Zahn.
Welche Positionen in Ihrem Fall angesetzt werden, hängt vom Befund und vom Umfang der Behandlung ab und steht in Ihrem Heil- und Kostenplan. Dazu kommen je nach Fall Untersuchung, Planung, Trockenlegung und eine spätere Kontrollsitzung. Deshalb steht auf dieser Seite keine Pauschale, sondern die Herleitung. Was der Steigerungssatz bedeutet, wann er über dem 2,3-fachen liegen darf und was jenseits des 3,5-fachen Satzes gilt, erklärt der nächste Abschnitt. Den für Sie voraussichtlich anfallenden Betrag erhalten Sie vor Behandlungsbeginn in Textform; dazu sind wir nach § 630c Abs. 3 BGB auch verpflichtet, wenn die Kostenübernahme durch einen Dritten nicht gesichert ist.

Der Steigerungssatz: 2,3-fach, 3,5-fach – und was darüber möglich ist

Wie hoch der Steigerungssatz ausfällt, ist der einzige bewegliche Teil der Rechnung – Punktzahl und Punktwert stehen fest. § 5 Abs. 1 Satz 1 GOZ steckt den Rahmen ab: Die Höhe der einzelnen Gebühr bemisst sich nach dem Einfachen bis zum Dreieinhalbfachen des Gebührensatzes. Innerhalb dieses Rahmens ist die Gebühr nach billigem Ermessen zu bestimmen, unter Berücksichtigung der Schwierigkeit und des Zeitaufwandes der einzelnen Leistung sowie der Umstände bei der Ausführung (§ 5 Abs. 2 Satz 1 GOZ). Der 2,3-fache Satz bildet dabei die nach Schwierigkeit und Zeitaufwand durchschnittliche Leistung ab – er ist der Regelfall, und die Beträge auf dieser Seite sind, wo nichts anderes angegeben ist, mit ihm gerechnet.
Ein Satz über dem 2,3-fachen ist nur zulässig, wenn Besonderheiten dieser Bemessungskriterien ihn rechtfertigen; Kriterien, die schon in der Leistungsbeschreibung berücksichtigt sind, bleiben dabei außer Betracht. Die Vorschrift wirkt in beide Richtungen. Leistungen mit unterdurchschnittlichem Schwierigkeitsgrad oder Zeitaufwand sind mit einem niedrigeren Gebührensatz zu berechnen (§ 5 Abs. 2 Satz 3 und 4 GOZ). Die Schwierigkeit der einzelnen Leistung kann auch durch die Schwierigkeit des Krankheitsfalles begründet sein (§ 5 Abs. 2 Satz 2 GOZ); ob sie eine Überschreitung trägt, ist danach für die einzelne Leistung gesondert zu beurteilen. Wird der 2,3-fache Satz überschritten, ist das nach § 10 Abs. 3 Satz 1 GOZ auf die einzelne Leistung bezogen verständlich und nachvollziehbar schriftlich auf der Rechnung zu begründen, und auf Verlangen ist die Begründung näher zu erläutern. In Zahlen heißt das für den einflächigen Kompositaufbau nach Ziffer 2060: 68,17 Euro zum 2,3-fachen Satz, 103,74 Euro am oberen Ende des Rahmens (527 Punkte × 5,62421 Cent × 3,5).
Der 3,5-fache Satz ist die Grenze der Gebührenordnung, aber keine absolute Obergrenze. Nach § 2 Abs. 1 GOZ können Zahnarzt und Zahlungspflichtiger eine davon abweichende Gebührenhöhe vereinbaren. Eine solche Vereinbarung ist an strenge Formvorschriften gebunden: Sie ist nach persönlicher Absprache im Einzelfall und vor der Behandlung schriftlich zu treffen und muss neben Nummer und Bezeichnung der Leistung den vereinbarten Steigerungssatz, den sich daraus ergebenden Betrag und die Feststellung enthalten, dass eine Erstattung der Vergütung durch Erstattungsstellen möglicherweise nicht in vollem Umfang gewährleistet ist. Weitere Erklärungen darf sie nicht enthalten, und Sie erhalten einen Abdruck (§ 2 Abs. 2 GOZ). Die Begründungspflicht entfällt dadurch nicht. Soweit das Überschreiten des 2,3-fachen Satzes auch ohne die Vereinbarung gerechtfertigt gewesen wäre, ist es auf Ihr Verlangen schriftlich zu begründen (§ 10 Abs. 3 Satz 3 GOZ).
Zwei Grenzen gelten dabei ohne Ausnahme. Notfall- und akute Schmerzbehandlungen dürfen nicht von einer solchen Vereinbarung abhängig gemacht werden (§ 2 Abs. 1 Satz 3 GOZ) – eine dringende Behandlung darf also nicht davon abhängen, dass Sie vorher etwas unterschreiben. Und vereinbaren lässt sich allein der Steigerungssatz. Eine abweichende Punktzahl oder ein abweichender Punktwert sind nach § 2 Abs. 1 Satz 2 GOZ unzulässig. Ohne eine schriftliche Vereinbarung bleibt es beim 3,5-fachen Satz als Höchstwert.
Elektronische Gesundheitskarte liegt mit Euro-Scheinen, Münzen und einem Kugelschreiber auf dem Tisch.

Wann die Krankenkasse zahlt – und wann nicht

Entscheidend ist, ob ein Befund mit Krankheitswert vorliegt. Nach § 27 Abs. 1 Satz 1 SGB V besteht Anspruch auf Krankenbehandlung nur, wenn sie notwendig ist, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern. Eine Formkorrektur, die allein das Aussehen betrifft, erfüllt diese Voraussetzung nicht und ist deshalb vollständig privat zu zahlen.
Anders liegt der Fall bei einem echten Defekt, etwa Karies, einem keilförmigen Zahnhalsdefekt oder einer abgebrochenen Ecke nach einem Unfall. Dann besteht Anspruch auf eine Füllung als Sachleistung. Seit dem EU-weiten Amalgamverbot zum 1. Januar 2025 hat der GKV-Spitzenverband dazu am 11. Oktober 2024 mitgeteilt, dass der Anspruch auf Zahnfüllungen ohne zusätzliche Kosten bestehen bleibt und im Seitenzahnbereich selbstadhäsive Materialien ohne Zuzahlung zur Verfügung stehen.
Wünschen Sie darüber hinaus eine aufwendigere Versorgung, greift § 28 Abs. 2 SGB V: Die Kasse rechnet die vergleichbare preisgünstigste plastische Füllung als Sachleistung ab, die Differenz tragen Sie selbst, und darüber ist vor Beginn der Behandlung eine schriftliche Vereinbarung zu treffen. Wir prüfen vor dem Termin, in welche dieser Konstellationen Ihr Fall fällt, und sagen Ihnen vor der Behandlung, was das für die Kosten bedeutet.
Illustration: zwei dünne Keramikschalen schweben vor beschliffenen Frontzähnen mit sichtbarer Klebefuge.

Bonding oder Veneer: der ehrliche Vergleich

Beide Wege verändern das Aussehen der Frontzähne, aber sie unterscheiden sich grundlegend. Das Bonding entsteht direkt im Mund, meist in einer Sitzung, ohne Abformung und ohne Labor. Ein Keramikveneer wird im zahntechnischen Labor gefertigt und anschließend aufgeklebt.
In der Abrechnung schlägt sich das deutlich nieder. Für ein Veneer sieht die Gebührenordnung die Ziffer 2220 mit 2.067 Punkten vor, das sind zum 2,3-fachen Satz 267,38 Euro allein an zahnärztlichem Honorar, und dazu kommen nach § 9 Abs. 1 GOZ die Laborkosten. Neben den Ziffern 2200 bis 2220 sind die Füllungsziffern 2050 bis 2130 am selben Zahn nicht berechnungsfähig – ein Zahn bekommt also entweder das eine oder das andere.
Fachlich ordnet die S3-Leitlinie beides so ein: Zahnhartsubstanzschonende direkte Vorgehensweisen sollen wann immer möglich bevorzugt werden, Keramikveneers können als Alternative zur Anwendung kommen. Zur Haltbarkeit ist die Leitlinie ausdrücklich zurückhaltend. In der einzigen gefundenen Studie, die beide direkt verglich, zeigten die Keramikveneers eine höhere Überlebensrate. Diese Studie stammt allerdings aus dem Jahr 1998, hat eine Nachbeobachtungszeit von 2,5 Jahren und wird von der Leitlinie mit schwerwiegendem Verzerrungsrisiko bewertet. Ein belastbarer Vorsprung des einen Verfahrens vor dem anderen lässt sich daraus nicht ableiten.

Wovon die Haltbarkeit abhängt

Komposit lässt sich reparieren
Das ist der wichtigste Unterschied zu Keramik. In den Kohorten von Frese 2013 und Wolff 2010 lag das Gesamtüberleben nach fünf Jahren bei 84,6 Prozent, das funktionelle Überleben aber bei 100 Prozent. Alle Aufbauten konnten repariert werden und blieben im Mund.
Der Unterschied zwischen zwei Prozentzahlen
Gesamtüberleben zählt den Zeitpunkt des ersten Versagens, funktionelles Überleben rechnet reparierte Restaurationen weiter mit. In der Mehrzentrenstudie von Frese 2020 mit 667 Restaurationen lag das funktionelle Überleben nach 15 Jahren bei 98,5 Prozent. Wer nur eine der beiden Zahlen nennt, verzerrt das Bild.
Das Material beeinflusst die Optik
Die Leitlinie berichtet, dass Mikrofüllerkomposite im Vergleich zu Universalkompositen ein besseres ästhetisches Ergebnis zeigten und dass eine Studie bei nanogefülltem Komposit höhere Verfärbungen fand. Frakturen wurden in einer Studie häufiger bei Mikrohybridkompositen beobachtet.
Die Ausgangssituation zählt
Bei stark abgenutzten Frontzähnen ermittelten Poyser und Al-Khayatt über bis zu sieben Jahre Überlebensraten von 85 Prozent. Die Studien von Coelho-de-Souza 2015 und Lempel 2017 kamen bei mittleren Nachbeobachtungszeiten von 3,5 und 7,5 Jahren auf 80,1 und 88,3 Prozent.
Das Können des Behandlers ist ein Faktor
Die Leitlinie formuliert das selbst: Der Behandler muss für die Herstellung direkter Zahnformkorrekturen ein hohes Maß an technischer Fertigkeit aufweisen. Anders als bei einem Laborveneer entsteht die endgültige Form freihand am Patienten.
Vorheriges Beschleifen bringt nichts für den Halt
Al-Khayatt und Kollegen konnten zeigen, dass vorherige Präparationen der Zähne die Retention nicht signifikant beeinflussten. Das stützt das minimal- oder nicht-invasive Vorgehen, das die Leitlinie empfiehlt.
Zahnärztin zeigt mit einem Stift auf ein Kiefermodell, die Patientin hält dabei einen Handspiegel.

Was wir Ihnen nicht versprechen

Dental Bonding ist in den meisten Fällen ein elektiver Eingriff – Sie entscheiden sich dafür, weil Sie etwas verändern möchten, nicht weil es medizinisch nötig ist. Die S3-Leitlinie hält deshalb fest, dass aus ethischer Sicht ein minimalinvasiver Ansatz unter Berücksichtigung der Patientenpräferenz und ein strikt präventionsorientiertes Vorgehen anzustreben sind.
Wir sagen Ihnen vorher, was sich mit Komposit erreichen lässt und was nicht. Ein bestimmtes Ergebnis können wir Ihnen nicht zusichern, weil Zahnfarbe, Zahnstellung und Lippenverlauf bei jedem Menschen anders sind. Vorher-Nachher-Bilder anderer Patientinnen und Patienten zeigen wir nicht als Wirkungsnachweis – solche Darstellungen sind bei ästhetischen Behandlungen heilmittelwerberechtlich heikel und sagen über Ihr Ergebnis ohnehin nichts aus.
Und wir raten ab, wenn zuerst etwas anderes geklärt werden muss: eine unbehandelte Karies, eine Zahnfleischentzündung, starkes Knirschen oder eine Fehlstellung, die kieferorthopädisch besser aufgehoben wäre. Ein Aufbau auf einem ungeklärten Befund hält weder länger noch sieht er besser aus.

Ihre Zahnarztpraxis in Berlin – Standorte

Unsere Zahnarztpraxen in Berlin befinden sich in Reinickendorf, Schöneberg, an der Friedrichstraße und in Charlottenburg. Vereinbaren Sie einen Termin zur Untersuchung und Beratung. Erst danach lässt sich sagen, ob eine Formkorrektur mit Komposit für Ihren Befund der richtige Weg ist und was sie kosten wird.

Allgemeine Zahnmedizin und Chirurgie

Reinickendorf

Zahnarzt & Implantate

Gotthardstr. 27, 13407 Berlin
Tel.: 030 / 495 20 10[email protected]

Mo-Do: 08:00–20:00 Fr: 08:00–14:00

Mehr erfahren

Schöneberg

Zahnarzt & Implantate

Bayerischer Platz 7, 10779 Berlin
Tel.: 030 / 854 44 83[email protected]

Mo-Do: 08:00–20:00 Fr: 08:00–14:00

Mehr erfahren

Friedrichstraße

Zahnarzt & Implantate

Friedrichstraße 147, 10117 Berlin
Tel.: 030 / 959 990 644[email protected]

Mo: 9:00–19:00 Di-Do: 09:00–18:00 Fr: 09:00–14:00

Mehr erfahren

Charlottenburg

Zahnarzt & Implantate

Savignyplatz 5, 10623 Berlin
Tel.: 030 / 233 290 390[email protected]

Mo-Do: 09:00–18:00 Fr: 09:00–13:00

Mehr erfahren

Häufige Fragen zu Dental Bonding

Dental Bonding ist eine direkte Zahnformkorrektur mit Komposit. Zahnfarbenes Kunststoffmaterial wird in mehreren Schichten auf den Zahn aufgetragen, im Mund geformt und mit Licht ausgehärtet. Damit lassen sich Lücken schließen, Zähne verbreitern, abgebrochene Ecken ergänzen oder die Farbe einzelner Zähne angleichen. Die S3-Leitlinie 083-028 aus dem Januar 2024 fasst diese Anwendungen unter dem Begriff Zahnformkorrekturen im Frontzahnbereich zusammen. Ein Abdruck und ein zahntechnisches Labor sind dabei nicht beteiligt.
Eine ästhetische Formkorrektur ist eine Privatleistung und wird nach der Gebührenordnung für Zahnärzte berechnet. Für eine Kompositrestauration in Adhäsivtechnik führt das Gebührenverzeichnis je nach Zahl der bearbeiteten Flächen die Ziffern 2060 bis 2120. Zum 2,3-fachen Steigerungssatz, der nach § 5 Abs. 2 GOZ die durchschnittliche Leistung abbildet, ergibt das 68,17 Euro je Zahn einflächig, 71,92 Euro zweiflächig, 83,05 Euro dreiflächig und 99,60 Euro bei mehr als drei Flächen. Welche Positionen in Ihrem Fall angesetzt werden und was hinzukommt, hängt vom Befund ab und steht in Ihrem Heil- und Kostenplan, den Sie vor Behandlungsbeginn erhalten.
Eine einzelne Jahreszahl gibt die Studienlage nicht her. In der Mehrzentrenstudie von Frese und Kollegen aus dem Jahr 2020 mit 667 Restaurationen bei 198 Patienten lag das funktionelle Überleben nach 15 Jahren bei 98,5 Prozent. Reparierte Aufbauten sind dabei mitgezählt, weil sie im Mund verblieben sind. Rechnet man nur bis zum ersten Versagen, lag das Gesamtüberleben in vergleichbaren Kohorten nach fünf Jahren bei 84,6 Prozent. Dass Komposit sich reparieren lässt, ist dabei der entscheidende Unterschied zu Keramik.
Bei einer rein ästhetischen Korrektur nicht. Nach § 27 Abs. 1 Satz 1 SGB V besteht Anspruch auf Krankenbehandlung nur, wenn sie notwendig ist, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern – eine Formkorrektur ohne Befund erfüllt das nicht. Liegt dagegen ein echter Defekt vor, etwa Karies oder eine abgebrochene Ecke, haben gesetzlich Versicherte Anspruch auf eine Füllung als Sachleistung. Wählen Sie darüber hinaus eine aufwendigere Versorgung, rechnet die Kasse nach § 28 Abs. 2 SGB V die vergleichbare preisgünstigste plastische Füllung ab und Sie tragen die Differenz; darüber muss vor der Behandlung eine schriftliche Vereinbarung geschlossen werden.
Die S3-Leitlinie empfiehlt, zur Zahnformkorrektur im Frontzahnbereich wann immer möglich zahnhartsubstanzschonende direkte Vorgehensweisen zu bevorzugen; indirekte Keramikveneers können als Alternative zur Anwendung kommen. Zur Haltbarkeit gibt es nur eine Studie, die beide direkt verglichen hat. Sie zeigte einen Vorteil für Keramik, stammt aber aus dem Jahr 1998, umfasst nur 2,5 Jahre Nachbeobachtung und wird in der Leitlinie mit schwerwiegendem Verzerrungsrisiko bewertet. Belastbar unterscheiden sich die beiden Wege vor allem in Aufwand und Substanzverlust: Bonding entsteht direkt im Mund, ein Veneer im Labor.
Die S3-Leitlinie beschreibt das direkte Vorgehen als minimal- oder nicht-invasiv und empfiehlt, es wann immer möglich zu bevorzugen. Al-Khayatt und Kollegen konnten in einer randomisierten Studie zeigen, dass vorheriges Präparieren der Zähne die Retention nicht signifikant beeinflusste. Für den Halt ist ein Beschleifen also nicht erforderlich. Ob in Ihrem Fall überhaupt etwas an der Zahnoberfläche verändert werden muss, hängt vom Befund ab und wird vor der Behandlung besprochen.
Nur die Klebetechnik. Beim kieferorthopädischen Bonding werden Brackets, Aligner-Attachments oder Retainer auf dem Zahnschmelz befestigt – Ziel ist die Zahnbewegung. Beim Dental Bonding im ästhetischen Sinn wird Kompositmaterial aufgebaut, um Form, Breite oder Farbe eines sichtbaren Zahns zu verändern. Ablauf, Dauer, Abrechnung und Ziel unterscheiden sich vollständig; nur das Konditionieren des Schmelzes und das Lichthärten sind vergleichbar.

Beratungstermin für Dental Bonding vereinbaren

Wir sehen uns Zahn und Zahnfleisch an und besprechen, was sich mit Komposit erreichen lässt. Die geplanten Leistungen halten wir in einem schriftlichen Heil- und Kostenplan fest, bevor behandelt wird.

Termin vereinbaren